Großkanzlei-Blogs

Viel mehr als nur Werbung

David ZiegelmayerLesedauer: 3 Minuten
Juristische Blogs gibt es en masse, auch viele Anwälte sind mittlerweile fleißig im Netz unterwegs. Die Großkanzleien aber halten sich hierzulande noch sehr zurück. David Ziegelmayer, selbst Blogger bei einer der Vorreiterkanzleien CMS Hasche Sigle, über Gefahren und Chancen eines neuen Wegs der Wissensvermittlung.

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Etwas wirklich Neues ist ein Blog aus einer Anwaltskanzlei beileibe nicht. Allein in Deutschland zählt das Portal jurablogs.com, auf dem fast alle relevanten deutschen Juristenblogs vertreten sind, rund 460 mehr oder weniger aktive Onlinetagebücher, darunter viele kleinerer Anwaltskanzleien mit teils hochspeziellen, teils trivialen, teils unterhaltsamen Inhalten. "Die Großen" sind dagegen spät dran: Blogs aus Großkanzleien stecken in Europa anders als in den USA noch in den Kinderschuhen. Wie das Branchenmagazin JUVE erst kürzlich feststellte, gibt es etwa unter den deutschen Großkanzleien mit Bird&Bird, DLA Piper, Osborne Clarke und CMS Hasche Sigle gerade einmal vier Lawfirms, die hier etwas auf die Beine stellen. Scheinbar passt das Medium nicht zum Selbstverständnis, ist zu "unseriös", zu "modern". Auch CMS Hasche Sigle hat sich vor dem Start des Kanzleiblogs im Herbst des vergangenen Jahres die Sinnfrage gestellt: Warum sollte man in Zeiten, in denen ein Überangebot auch an juristischen Informationen existiert und sich die persönliche Kommunikation immer mehr in soziale Netzwerke wie Facebook verlagert, einen solchen Aufwand betreiben? Für CMS ist die Frage beantwortet: Man hat etwas zu sagen, das die Zielgruppen nicht nur interessieren könnte, sondern tatsächlich interessiert und auch erreicht. Die Leserzahlen lügen nicht. Dabei darf man allerdings durchaus fragen, ob die "Großen" das Medium überhaupt schon verstanden haben: Das bloße "Wiederkäuen" von gerichtlichen Pressemitteilungen, die Zweitverwertung von eigenen Fachbeiträgen und Newslettern oder die Blockade von Nutzerkommentaren rauben dem Medium jedenfalls seinen Charakter. Hier muss sich auch in einer großen Sozietät erst einmal der im ersten Moment seltsam anmutende Gedanke durchsetzen, dass Bloggen vor allem Spaß machen sollte. Inhalte ergeben sich fast von selbst – aus dem Tagesgeschäft. Sie müssen nicht mit Fußnoten versehen sein. Auch Mandatsgeheimnisse muss man dabei nicht verraten. Dann erst kommt die Learning-by-doing-Erkenntnis: Ein Blog dient dazu, das eigene Profil zu schärfen und sich auch im Netz als Experte zu positionieren. Das haben auch "die Großen" nötig.

Weniger Objektivität, dafür eine gute Portion Expertenwissen

Die Chance für Blogger aus den in vielen Bereichen spezialisierten Lawfirms liegt in dem dort gebündelten Wissen: Schließlich sitzen hier auch Vertreter einer Handvoll Fachleute "an der Quelle", die wirklich etwas Relevantes zu Neuerungen im europäischen Vergaberecht, Entwicklungen in schwebenden Gesetzgebungsverfahren zum Datenschutz oder über Regelungen zur Vorstandsvergütung sagen können. Es geht also – anders als bei klassischen Corporate-Blogs – um mehr als schnöde Unternehmenswerbung. Die noch anhaltende Explosion der juristischen Bloglandschaft in Deutschland ist daher sicher nicht nur mit Marketing-Erwägungen zu erklären, sondern auch eine Reaktion auf den Rückgang der spezialisierten rechtlichen Berichterstattung in den klassischen Medien – Ausnahmen bilden hier neuere Projekte wie die Legal Tribune ONLINE oder das Rechtsboard des Handelsblatts. Auch bei den Tageszeitungen sind "echte" Gerichtsreporter nicht mehr vorhanden – viel zu aufwendig wäre die permanente Anwesenheit eines juristisch versierten Journalisten im Gerichtssaal etwa für die Dauer eines langwierigen Wirtschaftsstrafverfahrens.  Stattdessen besucht der freie Journalist allenfalls die Urteilsverkündung für einen kurzen Beitrag, in dem die wichtigen Details untergehen. Beim Kanzleiblog ist eines sicher: Objektive journalistische Berichterstattung kann man nicht erwarten – eine Portion Expertenwissen, mundgerecht serviert, aber schon. Der Autor David Ziegelmayer ist Rechtsanwalt bei CMS Hasche Sigle in Köln. Er ist Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit Schwerpunkt im Wettebewerbs- und Markenrecht und einer der Autoren von „cmshs-bloggt.de
Mehr im Internet: LawCamp (Bird & Bird) Technology & Sourcing (DLA Piper) Online.Spiele.Recht (Osborne Clarke)

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