Fußball-EM und Arbeitsrecht

Jetzt geht's los!

von Peter KaumannsLesedauer: 3 Minuten

Das erste Deutschlandspiel der EM ist Freitagabend. Doch wahre Fans wollen auch die anderen Begegnungen sehen. Ab Montag wird das schwierig, denn dann rollt der Ball bereits um 15 Uhr. Was trotzdem möglich ist, erklärt Peter Kaumanns.

Am Freitag geht es los mit König Fußball– Auftakt zur Europameisterschaft 2024 in Deutschland. Viele Spiele finden ab Montag allerdings während der üblichen Arbeitszeit statt. Für manche Arbeitnehmer wird das zum Dilemma. Die Krankmeldung kann keine Lösung sein – immerhin dauert das ganze Turnier vier Wochen. Es ist also wichtig, sich mit den arbeitsrechtlichen Gegebenheiten vertraut zu machen.

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Darf ich die EM-Spiele in der Firma auf dem Fernseher oder im Internet gucken?

So unverständlich es für einige sein mag: Auch bei einer Europameisterschaft gilt der Grundsatz, bei der Arbeit muss gearbeitet werden. Deshalb ist es nicht erlaubt, während der Arbeitszeit den Fernseher einzuschalten oder die Spiele am Radio mit zu verfolgen. Streng genommen ist es sogar verboten, einen Live-Ticker im Internet zu beobachten, denn auch das gehört zum privaten Vergnügen und ist nicht dienstlich. Etwas anderes kann nur gelten, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers vorliegt: Die sollte man sich sicherheitshalber vorher besorgen – bestenfalls sogar schriftlich.

Was ist, wenn auch alle anderen Kollegen das Spiel sehen wollen?

Auch hier gilt nichts anderes. Natürlich ist es möglich, im Büro ein Public Viewing Event zu veranstalten – aber auch das geht nur mit Einwilligung des Chefs. Der Arbeitgeber kann grundsätzlich entscheiden, ob er eine solche Veranstaltung selbst organisiert, duldet oder untersagt. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht. Wer sich nicht daran hält, riskiert von seinem Vorgesetzten abgemahnt oder gar gekündigt zu werden. Möchte man selbst eine Feier während der Arbeitszeit organisieren, muss sie also zwingend mit dem Chef abgesprochen werden.

Darf ich bei "wichtigen" Spielen früher nach Hause gehen?

Wer bestimmte Spiele sehen will, sollte sich vorher Urlaub nehmen. Möglicherweise ist die EM auch eine gute Möglichkeit, geleistete Überstunden abzubauen – darüber sollte man mit dem Chef sprechen. Auch durch Vor- und Nacharbeit der Stunden kann in vielen Betrieben eine Regelung getroffen werden. Und auf der anderen Seite gibt es natürlich auch Vorgesetzte, die gerne mal ein Auge zudrücken – natürlich nur, wenn es die betrieblichen Gegebenheiten zulassen. Ein Geschäft, das grundsätzlich bis 20 Uhr geöffnet hat, wird also kaum vorher schließen können. Es riskiert schließlich, Kunden zu verlieren.

Kann mir mein Chef verbieten, im Fußball-Trikot zur Arbeit zu erscheinen?

Auch während der Europameisterschaft ist die übliche Etikette am Arbeitsplatz einzuhalten. Der Arbeitgeber kann erwarten, dass seine Angestellten in branchenüblicher Kleidung erscheinen – insbesondere, wenn sie häufig Kontakt mit Kunden haben. Wer also stets im Anzug, Kleid oder Kostüm am Arbeitsplatz erscheint, sollte daran auch während der EM nichts ändern.

Darf ich beim Public Viewing im Büro Alkohol trinken?

Hier gilt, wie so oft: Der Chef entscheidet! Grundsätzlich besteht zwar kein Alkoholverbot am Arbeitsplatz. Allerdings besteht für den Arbeitnehmer die Verpflichtung, die eigene Leistungsfähigkeit sowie die Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu gefährden. Gibt es Anzeichen dafür, dass durch den Genuss von Alkohol die Leistungsfähigkeit oder die Sicherheit beeinträchtigt werden, darf der Arbeitgeber den Angestellten aus dem Betrieb verweisen.

Mein Team ist weiter, ich habe kräftig gefeiert und bin am nächsten Morgen verkatert. Darf ich mich krank melden?

Auch, wenn es dem Arbeitgeber nicht gefallen mag: Krank ist krank. Und das gilt auch für einen alkoholbedingten Kater. Bei Erkrankungen liegt in der Regel kein Verschulden des Arbeitnehmers vor. Ausnahmen sind sicherlich exzessive Fälle. Wer krank ist, muss das seinem Arbeitgeber melden. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet.

Der Autor Peter Kaumanns ist Rechtsanwalt bei Terhaag & Partner in Düsseldorf. Die Kanzlei berät schwerpunktmäßig in den Rechtsgebieten Medien-, Marken-, Arbeits- und Wettbewerbsrecht.

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