Anwälte, Prozessberichterstattung und die neue Netzwelt
Immer öfter müssen Rechtsanwälte bei der Bearbeitung ihrer Mandate damit leben, dass die Medien über Auseinandersetzungen nicht nur berichten, sondern auch für die eine oder andere Seite Partei ergreifen. Und dies nicht nur in spektakulären Strafverfahren, sondern auch in Alltagsverfahren. Als Folge dieser Entwicklung gehört es heute auch zur Mandatsführung, sich mit der Frage zu befassen, ob und wie man mit den Medien umgeht. Dies wurde während einer Diskussionsveranstaltung auf dem 63. Deutschen Anwaltstag in München deutlich. Auch wenn das vielen Anwälten und Mandanten nicht gefalle, lasse es sich heute nicht mehr verhindern, meinte auch der ehemalige Präsident des Deutschen Anwaltverein, Hartmut Kilger in der Diskussion. Kritisiert wurden aber deutlich Entwicklungen, dass im Rahmen etwa eines Streits um das Ende einer Vorstandstätigkeit in einem Unternehmen versucht werde, Verhandlungserfolge dadurch zu erzielen, dass man mit der Einschaltung der Medien drohe. "Darin sehe ich eigentlich moralisch eine Erpressung, die leider manchmal auch Erfolg hat", schilderte Jobst-Hubertus Bauer, einer der erfahrensten deutschen Arbeitsrechtsanwälte, seine Erfahrung. Er bedauerte auch, dass zunehmend Anwälte sich auch dazu bereit fänden, bei solchen Manövern mitzumachen.
Internet macht Anwälte ratlos
Und hier setzte die Kritik der Anwälte an. Man müsse sich, auch jenseits rechtlicher Grenzen, aus ethischen Gründen überlegen, ob und wie man hier "mitspiele", meinte die Strafverteidigern Ute Döpfer. Allerdings, so wurde deutlich, sei der Anwalt eindeutig Vertreter seiner Mandanten und dürfe auch dessen Interessen im Rahmen der bestehenden Gesetze durchaus engagiert wahrnehmen. Ob und wie dabei ungeschriebene Regeln einzuhalten sind, dazu prallen die Ansichten immer noch heftig aufeinander. Kritisiert wurde aber - und dies auch von dem ehemaligen Focus-Chefredakteur Wolfram Weimer -, dass die Medien in vielen Rechtsthemen zu schnell und zu vereinfacht berichteten, wodurch die von Prozessen Betroffenen noch stärker belastet würden. Ein Stück Ratlosigkeit herrschte bei den Teilnehmern des Anwaltstags beim Umgang mit dem Internet. Nicht nur, dass hier ungefiltert berichtet werde und derjenige, der etwas veröffentliche, nicht zu ermitteln sei. Auch die Tatsache, dass das Internet nichts vergesse, bereitet den Anwälten Sorge. Denn im Gegensatz etwa zu Eintragungen im Bundeszentralregister, in dem auch Verurteilungen nach einiger Zeit getilgt würden, stehen die Vorgänge und Beschuldigungen immer noch im Netz. Hier müssten in Zukunft Vorkehrungen getroffen werden, damit auch das Internet "etwas vergesse". Der Autor Martin W. Huff ist Rechtsanwalt in Leverkusen und Lehrbeauftragter für Medienrecht an der Fachhochschule Köln.Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2012 M06 15
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