Karriere bei der hessischen Justiz

Eine starke Justiz ist Voraussetzung für einen funktionierenden Rechtsstaat. Sie sichert den Rechtsfrieden und gewährleistet Gerechtigkeit. In Hessen sorgen täglich nahezu 15.000 Bedienstete, darunter rund 2000 Richterinnen und Richter, 590 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie 40 Juristinnen und Juristen im Justizvollzug, für eine moderne und leistungsfähige Justiz, die den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht verhilft und Straftaten konsequent verfolgt.

Das Hessische Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat als oberste Landesbehörde ist zuständig für 74 Gerichte aller Gerichtszweige, 10 Staatsanwaltschaften und 18 Justizvollzugsbehörden.  Für den höheren Justizdienst stellen wir fortlaufend qualifizierte Juristinnen und Juristen ein, die sich der Herausforderung zu einem funktionierenden Rechtsstaat beizutragen, gerne stellen. Feste Einstellungstermine und Bewerbungsfristen gibt es in Hessen nicht.

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Standorte: hessenweit, u.a.  Darmstadt, Frankfurt am Main, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg, Wiesbaden u. a. m.

Fachbereiche

Nahezu sämtliche Rechtsgebiete, nämlich als Richter (m/w/d) in allen Gerichtsbarkeiten, als Staatsanwalt (m/w/d) und als Jurist (m/w/d) im Justizvollzug.

Benefits

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Bei beruflichen, gesundheitlichen und/oder persönlichen Problemen können Sie und Ihre nahen Familienangehörigen sich vertraulich, anonym und kostenfrei durch einen externen Dienstleister beraten lassen.

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Berufseinstieg bei der hessischen Justiz

Anforderungsprofil

Gerichte und Staatsanwaltschaften:

  • Sie sind Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikel 116 des Grundgesetzes.
  • Sie treten jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
  • Sie besitzen die Befähigung zum Richteramt und haben mindestens 15 Punkte in den beiden juristischen Prüfungen erreicht, wobei der Wert von 7,5 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten werden darf. 
  • Sie sind in der Lage, divergierende Interessen objektiv zu bewerten und auszugleichen.
  • Im Einzelfall kann eine Bewerbung auch abweichend hiervon berücksichtigt werden, sofern ein Wert von 7,0 Punkten in der zweiten Staatsprüfung nicht unterschritten wird und besondere Umstände, die beispielsweise in der Person eines Bewerbers oder der konkreten Stellen- bzw. Bedarfssituation begründet sein können, dies rechtfertigen. Eine Gesamtsumme von 15 Punkten darf auch in diesem Fall nicht unterschritten werden.
  • Sie üben Ihre Entscheidungskompetenz mit hoher Verantwortung aus.

Darüber hinaus verfügen Sie über Verhandlungsgeschick, Überzeugungskraft, Entscheidungsfreude, Durchsetzungsvermögen und ein sicheres Auftreten.

Justizvollzug:

  • Sie sind Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder besitzen die Staatsangehörigkeit
    • eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union oder
    • eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
    • eines Drittstaates, dem Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen Anspruch auf Anerkennung von Berufsqualifikationen eingeräumt haben.
  • Sie treten jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
  • Sie haben idealerweise befriedigende Leistungen im ersten und zweiten juristischen Staatsexamen erreicht bzw. können auf einschlägige Berufserfahrung oder Praktika im Justizvollzug zurückblicken.
  • Sie haben Interesse am Strafvollzugsrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten und verfügen über Konfliktfähigkeit und Führungskompetenz.
  • Sie sind gesundheitlich geeignet.
  • Sie verfügen über interkulturelle Kompetenz. Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
     

Tätigkeitsfelder für Jurist/innen

  • Richterin/Richter
  • Staatsanwältin/Staatsanwalt
  • Juristin/Jurist im Justizvollzug

Tatsächliche Arbeitszeiten

Arbeitszeit in der Woche: 41 Stunden
Anzahl der Urlaubstage: 30

(Einstiegs-) Gehalt

Als Richterin oder Richter bzw. Staatsanwältin oder Staatsanwalt werden Sie im Richterverhältnis auf Probe mit einem Einstiegsgehalt nach Besoldungsgruppe R 1, Stufe 3, des Hessischen Besoldungsgesetzes eingestellt. 

Um Ihnen den Berufseinstieg als Richterin oder Richter zu erleichtern, werden Sie in allen Gerichtsbarkeiten für die Dauer von drei bis sechs Monaten von erfahrenen Kolleginnen oder Kollegen als Mentorin oder Mentor unterstützt.

Bei einer Tätigkeit als Juristin oder Jurist im Justizvollzug erfolgt zunächst eine Einstellung im befristeten Beschäftigungsverhältnis mit einer Vergütung in Entgeltgruppe E 13 TV-Hessen. Ein umfangreiches Traineeprogramm in mehreren Justizvollzugsanstalten erwartet Sie zur Einführung in Ihre künftige Aufgaben als Führungskraft. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen. Bei einer Verbeamtung erfolgt die Besoldung im Eingangsamt nach Besoldungsgruppe A 13 des Hessischen Besoldungsgesetzes mit späteren Aufstiegsmöglichkeiten bis Besoldungsgruppe A 16 mit Zulage. Die Zeit im Tarifbeschäftigtenverhältnis wird auf die laufbahnrechtliche Probezeit und die Stufenfestsetzung angerechnet.

Arbeitszeitmodelle

  • Teilzeit
  • Flexibles Arbeiten / Homeoffice
  • Sabbatical (Staatsanwaltschaften)

Dauer und Ablauf des Bewerbungsprozesses

Gerichte und Staatsanwaltschaften:
Zeit bis zum Vorstellungsgespräch: wenige Tage bis einige Wochen
Zeit zwischen dem Gespräch und der Einstellung: in Abhängigkeit von der Sitzung des Richterwahlausschusses ca. 4 - 8 Wochen
Allgemeine Informationen: Das Auswahlverfahren gliedert sich in drei Abschnitte. Zunächst erfolgt ein Vorstellungsgespräch im Hessischen Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, an dem Vertreterinnen und/oder Vertreter des Personalreferats des Ministeriums sowie die Gleichstellungsbeauftragte des jeweiligen Gerichtszweiges oder der Staatsanwaltschaft teilnimmt.   Nach einer erfolgreichen Teilnahme ist die persönliche Vorstellung (derzeit in der Regel per Videoschalte) bei der hessischen Justizstaatssekretärin zu absolvieren. Für die Einstellung im Richterverhältnis auf Probe ist die Zustimmung des Richterwahlausschusses zwingend erforderlich.

AssessorBrücke
Wir bieten Ihnen an, die Wartezeit zwischen dem Vorstellungsgespräch und Ihrer Einstellung in den Richterdienst durch eine Nebentätigkeit in der Justiz im Rahmen eines befristeten Arbeitsverhältnisses zu überbrücken. Sie arbeiten für die Dauer Ihres Bewerbungsverfahrens als wissenschaftliche Mitarbeiterin oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter in der hessischen Justiz und unterstützen Richterinnen und Richter bei ihrer täglichen Arbeit. Sie sammeln damit zugleich Berufserfahrung für Ihre spätere Tätigkeit als Richterin oder Richter und lernen die hessische Justiz als Ihren zukünftigen Arbeitgeber schon im Vorfeld aus nächster Nähe kennen

Jobs für Berufseinsteiger

Referendariat & Wiss. Mitarbeit bei der hessischen Justiz

Highlights

  • (Wahl)Stationen bei Gerichten und Staatsanwaltschaften, Wahlstation in Justizvollzugsanstalten und im Ausland;
  • Beamtenverhältnis auf Widerruf bei Vorliegen der der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedstaates;
  • Ausstattung mit dienstlichen Notebooks

Anforderungsprofil für Referendar:innen

Bestandene erste Prüfung oder erste juristische Staatsprüfung sowie eine persönliche Eignung für den juristischen Vorbereitungsdienst.

Justizassistenz:  Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiterin oder wissenschaftlicher Mitarbeiter in der hessischen Justiz bei Gericht oder Staatsanwaltschaft im Rahmen eines Minijobs mit ca. 5 Stunden /Woche;

Referendariatsplätze jährlich

ca. 911

Wartezeit

bis zu vier Monate

Referendariats- & Wiss. Mitarbeitsstellen

Karrierechancen

Karriereaussichten

Wir bieten die Möglichkeit zu vielfältigen Abordnungen und Hospitationen bei anderen Behörden und Gerichten – national wie europaweit. So z. B. beim Generalbundesanwalt, beim Bundesgerichtshof, in Ministerien oder im Rahmen des EJTN-Austauschprogrammes. Bei entsprechender Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung können Beförderungen erfolgen, etwa zur Vorsitzenden Richterin bzw. zum Vorsitzenden Richter oder zur Oberstaatsanwältin bzw. zum Oberstaatsanwalt.

Im Justizvollzug können Sie mit zunehmender Berufserfahrung und bei entsprechender Leistung die Vertretung der Anstaltsleitung übernehmen, um schließlich selbst eine Justizvollzugsbehörde zu leiten.

Weiterbildung

Ein speziell auf die Bedürfnisse von Berufseinsteigern zugeschnittenes Fortbildungsprogramm begleitet Ihren Start bei uns. Außerdem bieten die hessische Justizakademie, das European Judical Training Network (EJTN), das H. B. Wagnitz-Seminar und die IT-Stelle der hessischen Justiz ständig Fortbildungen zu unterschiedlichen Themen an. 

Zudem erhalten Sie jetzt auch in allen Dienststellen der Ordentlichen Gerichtsbarkeit und für jede neue Kollegin / jeden neuen Kollegen wie bei den Fachgerichtsbarkeiten ein Angebot, für die Dauer von 3 – 6 Monaten bei der Einarbeitung durch einen Mentor oder eine Mentorin unterstützt zu werden. Die konkrete Benennung der Ansprechperson erfolgt beim Dienstantritt durch die jeweilige Behördenleiterin/den jeweiligen Behördenleiter vor Ort. 

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Werte & Kultur

Werte

Unser Ziel ist es, dass sich die Menschen in Hessen auch in Zukunft auf einen funktionierenden Rechtsstaat und eine leistungsfähige Justiz verlassen können. Für dieses Ziel und für unser Land setzen sich täglich tausende Bedienstete mit herausragendem Engagement, hoher Kompetenz und uneingeschränkter Rechtschaffenheit ein. Werden Sie Teil von uns und von etwas ganz Bedeutsamem – werden Sie Hüter und Gestalter einer funktionsfähigen Justiz als Grundpfeiler unserer Demokratie.

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Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, © Sabrina Feige
Hessisches Ministerium der Justiz und für den Rechtsstaat, © Sabrina Feige
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