Kardinal Woelki hat erneut erfolgreich gegen die Bild geklagt. Die muss es nun unterlassen, weiter darüber zu berichten, dass Woelki über die Personalakte eines umstrittenen Pfarrers informiert war, der letztlich eine Beförderung erhielt.
Ein Paar entdeckte in einer Sommernacht die Motorhaube eines fremden Mercedes für sich, der Halter fand am nächsten Tag ein demoliertes Auto vor. Der Parkhausbetreiber muss dafür aber nicht aufkommen, so das LG Köln.
Davies kritisierte die Journalistin Krone-Schmalz wegen Falschaussagen und Kreml-Nähe, die reagierte mit einer Abmahnung. Vor Gericht erklärte man den Streit nun für erledigt, Krone-Schmalz trägt die Kosten.
Wer unterwegs eine Briefmarke braucht, kann eine mobile Briefmarke in der App der Post buchen. Braucht man die Briefmarke dann aber doch nicht und nutzt sie nicht anderweitig, verfällt die Marke nach 14 Tagen. Zu Unrecht, sagt das LG.
Der Rechtsstreit zwischen ehemaligen Aktionären der Postbank und der Deutschen Bank wird fortgesetzt. Der BGH hebt vorinstanzliche Urteile in zwei Musterverfahren auf.
Ein Messdiener fordert vom Erzbistum Köln Schmerzensgeld für das durch sexuelle Gewalt erlittene Leid. Nun erklärte das LG Köln das Amtshaftungsrecht für eindeutig anwendbar und geht von der Begründetheit der Klage aus.
Er gehe mit dem Gefühl, dass man Kardinal Woelki innerhalb des Erzbistums Köln schützen wolle. Der Verfassungsrechtler Stephan Rixen verlässt die Kommission zur Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Domstadt.
Ein Mann, der seine Ex-Freundin und den gemeinsamen Sohn tötete, wurde wegen Mordes aus niedrigen Beweggründen verurteilt. Die beiden seien "Störfaktoren für sein Leben". Hier sollte der Begriff "Femizid" fallen, findet Sabrina Prem.
Fahrradfahrer müssen zu parkenden Autos nicht so viel Abstand halten, dass deren Türen problemlos geöffnet werden können. Das hat das LG Köln zu einem sogenannten Dooring-Unfall entschieden.
Dem Fahrgast kam die Straßenlage eines Busses "schwammig" vor. Er rief die Polizei, die den Bus aus dem Verkehr zog - allerdings unbegründet, wie sich zeigte. Das LG Köln sprach dem Busunternehmer Schadensersatz zu.
Ein Mann bedient sich unter Drogeneinfluss am Kühlschrank seines Freundes. Die Flüssigkeit, von der er ein Glas in einem Zug austrinkt, ist aber keine Limo, sondern eine Ammoniaklösung. Dafür bekommt er Schmerzensgeld, so das LG Köln.
Der Kölner Kardinal Woelki ist zum Teil erfolgreich gegen die Berichterstattung der Bild-Zeitung vorgegangen. So darf sie nicht schreiben, er habe einen "Missbrauchs-Priester" befördert. In einem anderen Fall scheiterte er jedoch vor dem LG.
Erst reißt die Kette des Leihfahrrads, dann greifen Wespen an, schließlich rutscht die Frau beim Schnorchelausflug aus. Das Reiseunternehmen haftet dafür aber nicht, wie das LG Köln entschied.