Ein Unternehmen untersagte seinem Betriebsrat eine Präsenzsitzung wegen der Coronapandemie. Das LAG sieht die Sache aber anders: Die Sitzung sei so hinzunehmen, da man online nicht geheim abstimmen könne.
Eine Altenpflegerin betreute eine 96-jährige Damen bei dieser zu Hause rund um die Uhr – und bekam dafür nur 30 Stunden die Woche vergütet. Dass es so nicht geht, entschied nun das LAG Berlin-Brandenburg.
Einen Lehrer mit rechtsextremen Tattoos wollte das Land Brandenburg nicht mehr Schüler unterrichten lassen und kündigte ihm fristlos. Weil es aber nicht den Personalrat informierte, sei die Kündigung unwirksam, so das LAG.
Das LAG Berlin-Brandenburg will bei Massenentlassungen nicht nur den Betriebsrat eingeschaltet wissen, sondern auch die Schwerbehindertenvertretung. Damit geht es über den Wortlaut hinaus, erklärt Alexander Willemsen.
Wegen der Umbuchung einer privaten Flugreise auf Kosten seines Arbeitgebers hat der Schatzmeister der AfD-Fraktion seinen Job verloren. Das LAG Berlin-Brandenburg ließ am Donnerstag die außerordentliche Kündigung durchgehen.
Die "Omerta" verbietet es Mitgliedern der Mafia, mit Polizei und Justiz zu kooperieren. Wer sich das Wort auf den Arm tätowiert, begründet Zweifel an seiner Verfassungstreue und kann nicht bei der Polizei arbeiten, so das LAG Berlin.
Eine ZDF-Reporterin verdient deutlich weniger als ihre männlichen Kollegen. Nur, weil sie eine Frau ist? Das LAG Berlin sah jedenfalls keine Hinweise auf eine geschlechtsbezogene Ungleichbehandlung – und wies ihre Klage ab.
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Drei Jahre Elternzeit können Arbeitnehmer verlangen. Warum nach einem Antrag für zwei Jahre eine Verlängerung um ein weiteres Jahr nicht mehr zustimmungsfrei sein soll, leuchtete dem LAG nicht ein und schickte einen Vater in Elternzeit.
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Das Weisungsrecht des Arbeitgebers berechtigt diesen nicht, den Arbeitnehmer nur noch von zu Hause aus arbeiten zu lassen. Eine Kündigung wegen Arbeitsverweigerung ist deshalb unwirksam, entschied das LAG Berlin.
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Das LAG Berlin-Brandenburg hat einer muslimischen Bewerberin eine Entschädigung zugesprochen. Das Land Berlin hatte ihre Bewerbung als Lehrerin abgelehnt und sich dabei auf das Neutralitätsgesetz berufen.
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Universitäten dürfen studentische Hilfskräfte nach dem WissZeitVG nur befristet anstellen, wenn sie auch wissenschaftlich arbeiten. Dafür genügt es nicht, dass die Tätigkeit dem Hochschulbetrieb allgemein zugutekommt, so das LAG.
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Alle drei Minuten sollten Berliner Taxifahrer einen Knopf betätigen, weil ihre Stand- sonst als Pausenzeit erfasst würde. Unverhältnismäßig, befand das LAG: Es handle sich auch ohne Knopfdruck um vergütungspflichtige Bereitschaftszeiten.
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Homeoffice machen zu wollen kann als Argument ausreichen, um sich berufliche Emails an den privaten Account weiterleiten zu dürfen. Tatsächlich wäre diese aber eine sehr laxe Regelung durch den Arbeitgeber, die demnächst teuer werden kann.
Weil ein städtischer Mitarbeiter das Buch "Mein Kampf" während der Arbeitszeit las, wurde ihm ohne Abmahnung gekündigt. Geht in Ordnung, so das LAG: Als Mitarbeiter in Uniform habe er schwerwiegend gegen seine Pflichten verstoßen.
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