Der EuGH hat das milliardenschwere Anleihenkaufprogramm der EZB zur Bekämpfung der Deflation nach der BVerfG-Vorlage für zulässig erklärt.
Joachim Wieland erläutert, warum die Bedenken aus Karlsruhe in Luxemburg kein Gehör gefunden haben.
Artikel lesen