Die Corona-Maßnahmen der "Bundesnotbremse" brachten zahlreiche Freiheitsbeschränkungen mit sich. Beim BVerfG landete eine wahre Antragsflut. Bald will das Karlsruher Gericht in allen Verfahren entschieden haben.
Das BVerfG hat die Steuerzinsen in Höhe von sechs Prozent für die Zeit ab 2014 als verfassungswidrig eingestuft. Ihre Höhe sei "evident realitätsfern". Sowohl auf den deutschen Staat als auch seine Steuerzahler kommen nun Rückzahlungen zu.
Die Freiheitsbeschränkungen in der Corona-Pandemie hatten auch eine beispiellose Antragsflut beim BVerfG ausgelöst. Inzwischen haben die Richter:innen zumindest fast alle Eilverfahren abgearbeitet und die ersten Hauptverfahren stehen an.
Nach dem erfolglosen Eilverfahren vor dem BVerfG geht der Streit um die Wahlrechtsreform munter weiter. Die Oppositionsfraktionen, die den Eilantrag gestellt hatten, geben sich kämpferisch, die Union verbucht die Entscheidung als Erfolg.
Bei der Bundestagswahl im September werden die Regeln der umstrittenen Wahlrechtsreform angewendet werden. Das steht nach einer am Freitag veröffentlichten Entscheidung des BVerfG fest.
Als einzige Fraktion im Bundestag hat die AfD noch nie einen Bundestagsvizepräsidenten stellen können. Eilanträge zur erfolglosen Wahl blieben beim BVerfG erfolglos.
Welches Wahlrecht wird bei der Bundestagswahl im September Anwendung finden? Das entscheidet sich am Freitag in Karlsruhe, wo das BVerfG seine Entscheidung zu der umstrittenen Wahlrechtsreform im Eilverfahren verkünden wird.
Das Bundesverfassungsgericht beanstandet die von Sachsen-Anhalt blockierte Erhöhung des Rundfunkbeitrags und ordnet die Anhebung einfach selbst an. Christian Rath analysiert den Beschluss.
Nicht nur Vertreter des öffentlichen Rundfunks, sondern auch Politiker und Politikerinnen verbuchten das Urteil des BVerfG zur Erhöhung des Rundfunkbeitrags als Erfolg. Doch es gab auch Kritik.
Es geht um 86 Cent: Sachsen-Anhalt hat die geplante Anhebung des Rundfunkbeitrags zum Jahreswechsel blockiert. Das geht so nicht, sagt das Bundesverfassungsgericht.
Vorschriften des Kulturgutschutzgesetzes verstoßen gegen die Kunst- und Eigentumsfreiheit, sagen Antiqutätenhändler und Auktionshausbetreiber. Doch zur Klärung dieser Frage kam es nicht, denn die Verfassungsbeschwerde war bereits unzulässig.
Ein Straftäter im Maßregelvollzug hat das Recht, Zwangsbehandlungen abzulehnen, es gibt eine "Freiheit zur Krankheit", so das BVerfG. Diese ende aber, wenn zum Beispiel das Personal der Anstalt geschützt werden muss.
Die AfD sieht erneut ihre Chancengleichheit verletzt. Diesmal geht es um eine Äußerung der Kanzlerin während der Thüringen-Krise im Februar letzten Jahres. Christian Rath berichtet über die Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts.
Das BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regeln zur Überwachung von Telefonen und Computern im Polizeigesetz zurückgewiesen – aber auch grundsätzliche und vage Aussagen zur staatlichen Schutzpflicht bei IT-Sicherheitslücken getroffen.