Am Dienstag entscheidet das BVerfG, ob der Gesetzgeber zum Schutz von Behinderten ein Triage-Gesetz verabschieden muss. Der Prozessvertreter Oliver Tolmein im Interview über die Hintergründe des Verfahrens.
Der Klimaschutz-Beschluss schlug ein wie eine Atombombe, der Mietendeckel war keine Überraschung, auf die Corona-Bundesnotbremse hatten zwar alle gewartet, konnten aber nachher wenig damit anfangen. Und es gab noch mehr aus Karlsruhe.
Neun Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen wollen vor dem BVerfG erreichen, dass der Gesetzgeber in Sachen Triage tätig wird. Das BVerfG will seine Entscheidung kommenden Dienstag veröffentlichen.
Seit Mitte Dezember gilt für Gesundheits- und Pflegepersonal die Corona-Impfpflicht. Nun wenden sich 23 Personen mit einer Verfassungsbeschwerde verbunden mit einem Eilantrag vor dem Bundesverfassungsgericht gegen diese Regelung.
Mit einem milliardenschweren Nachtragshaushalt will die Ampel Klimaschutz und Energiewende voranbringen. Die Union hält das für verfassungswidrig. Sie kündigt daher eine Normenkontrollklage beim BVerfG an.
2G++ gilt aktuell für die mündliche Verhandlung beim BVerfG. Für andere Gerichte ein untauglicher Maßstab, selbst 3G sei rechtsstaatlich problematisch, meint Roman Poseck, Präsident des OLG Frankfurt.
Wegen der geltenden 2G-Regel in Berliner Hotels gestaltet sich die Übernachtung in der Hauptstadt für einige ungeimpfte AfD-Abgeordnete schwierig. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung nahm das BVerfG nicht zur Entscheidung an.
Zwei Anteilseigner der Warburg Bank wenden sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen Urteile des LG Bonn sowie des BGH. Die Beschwerde ist jedoch bereits unzulässig, so das BVerfG.
Sollte das BVerfG durch verfassungsrechtliche Abstinenz der Politik einen Dienst erweisen haben wollen, so hat es viel Schaden angerichtet, meint Oliver Lepsius. Warum Kommentare die Entscheidung nicht zitieren sollten.
Das BVerfG erklärt Schulschließungen und Distanzunterricht unter bestimmten Voraussetzungen für zulässig – und entwickelt en passant ein "Recht auf schulische Bildung". Sebastian Piecha erläutert Dimensionen und Grenzen dieses Rechts.
Die Unsicherheit über wirksame Maßnahme macht dem BVerfG sein Hauptgeschäft der Verhältnismäßigkeitsprüfung schwer. Für die künftige Pandemiepolitik buchstabiert die Entscheidung viel Raum, aber kaum Grenzen aus.
Das BVerfG hat in der Hauptsache über Kernteile der Bundesnotbremse entschieden. Verfassungsbeschwerden gegen Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen der sog. Bundesnotbremse blieben erfolglos, auch Schulschließungen waren zulässig.
Die Ampel-Parteien wollen den Genuss von Cannabis legalisieren. Während die Branche auf satte Gewinne hofft, warnen Kritiker vor Gefahren und falschen Hoffnungen. Aus rechtlicher Sicht schaffen die Pläne Herausforderungen.
Bereits 2011 hat der BFH dem BVerfG eine Frage zum Solidaritätszuschlag vorgelegt. Diese Vorlage sei aber schon unzulässig, entschied das BVerfG jetzt. Sie genüge nicht den Begründungsanforderungen.
Am Dienstag, den 30. November veröffentlicht das BVerfG seine ersten Hauptsacheentscheidungen über Verfassungsbeschwerden gegen die Bundesnotbremse. Bisher hat das Gericht nur über entsprechende Eilanträge entschieden.