Arbeitgeber müssen die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen. Was europarechtlich vom EuGH geklärt ist, hat jetzt auch das BAG so entschieden - und damit doch unerwartet für einen "Paukenschlag" gesorgt, der nun diskutiert wird.
Paukenschlag aus Erfurt: Laut BAG sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter zu erfassen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Betriebsrat besteht oder nicht. Michael Fuhlrott ordnet die Entscheidung ein.
Eine gezahlte Corona-Prämie ist als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO unpfändbar. Daher darf die Küchenhilfe, die eine Sonderzahlung von 400,00 Euro erhielt, diese trotz eröffnetem Insolvenzverfahren behalten.
Er musste seinen Urlaub in Corona-Quarantäne verbringen, deshalb habe er sich nicht erholen können. Daher möchte ein Schlosser, dass seine Arbeitgeberin ihm die Urlaubstage wieder gutschreibt. Das BAG wendet sich zunächst an den EuGH.
Ein Arbeitgeber darf kein generelles Betretungsverbot für Angestellte aussprechen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren. Bei Vorlage eines negativen PCR-Tests muss der Arbeitnehmer nicht in Quarantäne – und darf arbeiten, so das BAG.
Eine Hebamme war früher katholisch, entschied sich dann aber für den Austritt. Ein Krankenhaus der Caritas kündigte ihr – obwohl andere Mitarbeiter auch nicht katholisch sind. Das BAG will das Problem nun an den EuGH weiterreichen.
Reinigungskräfte, die bei der Arbeit eine OP-Maske tragen müssen, erhalten keinen Erschwerniszuschlag, so das BAG. Den Zuschlag gibt es für das Tragen einer medizinischen Schutzausrüstung – dazu zähle eine OP-Maske aber nicht.
Das Urteil ist mit Spannung erwartet worden, doch die große Entscheidung bleibt aus. Der Ball liegt nun wieder beim BAG, das über eine mögliche Ungleichbehandlung entscheiden muss. Es geht längst nicht nur um einige Einzelfälle.
Bayerns Staatsoper durfte von ihren Beschäftigten die Vorlage von PCR-Tests verlangen, so das BAG. Eine Flötistin, die dieser Anordnung nicht nachkam, erhält daher keinen Lohn. Was aus dieser Entscheidung folgt, weiß Michael Fuhlrott.
Arbeitgeber sind nicht dazu verpflichtet, in Massenentlassungsanzeigen gegenüber der Arbeitsagentur Alter oder Geschlecht der Betroffenen anzugeben. Die "Soll-Angaben" seien nach dem Willen des Gesetzgebers nicht verpflichtend, so das BAG.
Klagt ein Arbeitnehmer auf Bezahlung von Überstunden, muss er die auch nachweisen können. Auf das berühmte "Stechuhr-Urteil" kommt es dabei nicht an, so das BAG. Michael Fuhlrott zu einem spannenden Fall und dazu, wie es künftig aussehen wird.
Die Umwandlung einer AG in eine SE darf den besonderen Wahlgang für die Wahl der Gewerkschaftsvertreter in den Aufsichtsrat nicht beeinträchtigen, so der Generalanwalt am EuGH.
Der Öffentlichkeitsgrundsatz muss auch in Pandemiezeiten beachtet werden. Eine Verhandlung darf nicht in einem Raum stattfinden, in dem kein Zuschauer Platz hat. Der Verstoß lässt den Prozess platzen. Martin W. Huff zum Beschluss des BAG.
Wer im Expertenpool für das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze tätig sein will, muss "hervorragende soziale und interkulturelle Kompetenzen" aufweisen. Andernfalls besteht kein Anspruch auf Aufnahme, so das BAG.
Weniger Eingänge, weniger Erledigungen, längere Verfahrensdauer: Die Zahlen des BAG haben sich im Vergleich zum Vorjahr verschlechtert – das aber hat seine Gründe.