Eine alte Debatte: Die Stimmenthaltung
Die Forderung nach einem Feld zur Stimmenthaltung ist nicht neu und hat durchaus prominente Fürsprecher. In Ermangelung eines solchen müssten die ungültig abgegebenen Stimmen aber als Enthaltungen gewertet werden und somit die von den Parteien jeweils erreichten Prozentwerte beeinflussen, meint ein Beschwerdeführer.
Die Argumentation ist vergleichsweise nachvollziehbar – Erfolg hatte sie trotzdem keinen. Das Bundeswahlgesetz sehe nun einmal Gegenteiliges vor, so der Prüfungsausschuss. Außerdem könne man bei ungültig abgegebenen Stimmen auch nicht automatisch davon ausgehen, dass diese im Sinne einer Enthaltung gemeint seien.
Vielleicht konnte sich der Wähler ja nur einfach nicht entscheiden…
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