Der Old Surehand des Strafrechts: Claus Roxin
An seinem Namen führt im Studium kein Weg vorbei: Auch 15 Jahre nach seiner Emeritierung gilt Claus Roxin noch immer als graue Eminenz im Strafrecht, besonders seine Forschung zur Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme ist bis heute prägend und hat internationale Anerkennung gefunden.
Der 23-fache Ehrendoktor, der sein Verhältnis zur Rechtswissenschaft einmal als "Vernunftehe, die zur Liebe geführt hat" bezeichnete, kann jedoch mehr für sich in Anspruch nehmen als wissenschaftliche Auszeichnungen. Der von ihm in den 60-er Jahren mitverfasste Alternativentwurf zum Strafgesetzbuch wurde in diversen Punkten vom Gesetzgeber adaptiert; seine Begründung der Strafbarkeit der Hintermänner von Kriegsverbrechen über die Figur der "Willensherrschaft kraft organisatorischen Machtapparates" wurde nicht nur von der deutschen Rechtsprechung zur Anwendung gebracht.
Auch heute, im Alter von 83 Jahren, ist Roxin nicht müde, noch auf Änderungen im Strafrecht hinzuwirken: So zählte er etwa 2013 zu den Unterzeichnern einer Petition von Strafrechtsprofessoren für die Legalisierung von Cannabis.
Privat interessiert sich Claus Roxin insbesondere für die Romane von Karl May. Von 1971 bis 1999 saß er der von ihm mitbegründeten Karl-May-Gesellschaft vor, danach wurde er zu deren Ehrenpräsident ernannt. Ein zu seinem 80. Geburtstag gefertigtes Bild zeigt ihn im Handschlag mit dem bekannten Wild-West-Romancier.
Bild: Claus Roxin