Die BRAK will das beA unabhängig prüfen lassen und die Ergebnisse öffentlich machen. In der Präsidenten-Sondersitzung habe man auch Missverständnisse bezüglich Funktionen geklärt, hieß es. Zu Kompensationen für Anwälte äußert man sich nicht.
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Es wird keine Regelung für die passive Nutzungspflicht geben, die die Anwälte nicht erfüllen können, bis das beA wieder online ist. Stattdessen hat das BMJV einige Fragen an die BRAK und IT-Fachmagazine melden weitere Sicherheitslücken.
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In einem Schreiben an alle Anwälte bittet der Präsident der BRAK um Entschuldigung für die Pannen beim beA und die (Nicht-)Kommunikation über Weihnachten. Die offenen Fragen allerdings werden nicht weniger.
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Zwischen einer Ankündigung, dass das beA wieder online geht, und seiner Nutzbarkeit sollen die Anwälte eine Vorbereitungszeit bekommen. Ihre Formulierung, das beA sei kompromittiert worden, erklärt die BRAK für missverständlich.
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Das Anwaltspostfach bleibt erst mal offline. Was heißt das, so kurz vor Beginn der Nutzungspflicht? Wer und was ist gefährdet? Es brodelt nicht nur in der Anwaltschaft: Auch regionale Anwaltskammern haben genug von der Salamitaktik der BRAK.
Die BRAK hat die Nutzer aufgefordert, für den Betrieb des beA ein Zertifikat herunterzuladen. Was wohl eine Sicherheitslücke schließen sollte, machte alles noch schlimmer. Nun könnten Anwälte ausspioniert werden, das Anwaltspostfach ist offline.
Wenn es um Terror geht, kann schon eine Reise nach Syrien strafbar sein. Aber auch bei Kiffern, Rasern und nicht ganz idealen Pferden zeigte der BGH sich dieses Jahr streng.
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In einer Rechtsredaktion landet übers Jahr so einiges, was rezensiert werden möchte. Manches davon haben wir gelesen oder lesen lassen. Darunter: ein Anwalts-Thriller, ein Justizroman und das Entenhausener Gesetzbuch.
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