Im Rechtsausschuss machte der Präsident der BRAK am Mittwoch klar, dass sich frühestens Ende März herausstellen wird, wie und wann es mit dem beA weitergeht. Am Grundkonzept will die BRAK aber nichts ändern, offenbar mit Rückendeckung aus dem BMJV.
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Ihr Autorennen durch das nächtliche Berlin kostete einen Mann das Leben. Am Donnerstag verhandelt der BGH darüber, ob er das Mord-Urteil gegen die Berliner Ku’Damm-Raser hält. Werden die Richter diese Büchse der Pandora öffnen?
Die RAK Berlin vertraut in Sachen beA der BRAK und Atos allein nicht mehr. Damit reagierte Präsident Mollnau auf die Ereignisse vom Freitag. Der BUJ fordert unterdessen Kanzleipostfächer und mehr Zeit vor einem Neustart des Anwaltspostfachs.
An dem für Freitag geplanten sog. beAthon wird die Firma Atos nicht teilnehmen. Die BRAK hält dennoch an der Veranstaltung fest. Statt Antworten zum Desaster um das Anwaltspostfach zu bekommen, sollen externe Experten nun Fragen formulieren.
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Das beA bleibt weiter offline. Das EGVP soll nun bis Ende Mai weiterlaufen. IT-Experten und Juristen fordern die BRAK derweil auf, den Programmcode unter einer Open-Source-Lizenz zu veröffentlichen. Motto: Public Money, Public Code.
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Obwohl das beA nicht funktioniert, erhebt die BRAK die Umlage auch für 2018. Das Anwaltspostfach zu verantworten habe man sich schließlich nicht ausgesucht. Und dessen komplexe Anforderungen habe der Gesetzgeber definiert.
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Das Anwaltspostfach hat wohl einen irreparablen Konstruktionsfehler. Und die Anwälte warten immer noch auf Informationen. Am Donnerstag könnte sich entscheiden, ob sie tatsächlich für das beA zahlen sollen, das sie nicht nutzen können.
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Die Reaktionen auf die Pläne der BRAK zum Re-Start des beA fallen bestenfalls gemischt aus. Während der DAV sie als ersten Schritt in die richtige Richtung sieht, gibt es von technischer Seite massive Kritik an den Aussagen der BRAK.