Für eine bereits erwachsene Tochter war im Geburtenregister lange Zeit kein Vater eingetragen. Dann erkannte ein Mann die Vaterschaft an – nachdem die Mutter bereits verstorben war. Nun entschied der BGH über die Wirksamkeit der Anerkennung.
Viele Berufstätige sehnen sich nach der Rente. Nicht so der klagende Anwaltsnotar. Er wehrte sich erfolglos gerichtlich gegen die Altersgrenze von 70 Jahren. Auch das BVerfG schickt ihn nun erst einmal in den Ruhestand.