Das gab es noch nie: Gleich drei Oberlandesgerichte verhandeln parallel über eine bisher unbekannte Terrororganisation. Den Start macht am Montag das Oberlandesgericht Stuttgart.
Die Kommission der Ampelregierung hat einen Bericht zur weitgehenden Entkriminalisierung des Schwangerschaftsabbruchs vorgelegt. Patrick Heinemann sieht darin gefährliche Relativierungen von Lebens- und Menschenwürdeschutz.
Der Bundesrat hält den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Einsatz von V-Personen in seiner jetzigen Fassung für nicht zustimmungsfähig. In ihrer Stellungnahme übt die Länderkammer weitreichende Kritik.
Die AfD-Chefs beraten mit AfD-Politiker Maximilian Krah über Konsequenzen nach der Festnahme seines Mitarbeiters wegen Spionage-Verdachts. Das Ergebnis: Krah bleibt Spitzenkandidat für die Europawahl.
Der BGH stellt sich in Sachen Cannabis gegen den Gesetzgeber und setzt die nicht geringe Menge wie seit 1984 bei 7,5g THC an. Konstantin Grubwinkler hat die Entscheidung analysiert und bezweifelt, dass sie verfassungskonform ist.
Gewappnet mit Empathie, Geschick und tiefen juristischen Kenntnissen im Strafrecht steht der Strafverteidiger dem Beschuldigten zur Seite. Lena Forberger erklärt, was den Beruf so spannend macht und wer zur Ausübung qualifiziert ist.
Am zweiten Verfahrenstag sagt Höcke aus – und bleibt dabei, nichts von der Strafbarkeit des NS-Ausspruchs gewusst zu haben. Ihm droht laut Gericht wohl nur eine Geld- statt einer Freiheitsstrafe. Damit könnte er AfD-Spitzenkandidat bleiben.