Lange brauchte die Ampel, um Reformen zur Dokumentation der Hauptverhandlung im Strafprozess endlich auf den Weg zu bringen. Doch Landesjustizminister sträuben sich jetzt mit aller Kraft gegen Digitalisierungs-Reformen. Es droht Blockade.
Verfassungswidrige Besoldung ist in Berlin längst kein neues Thema mehr. Nun hält das VG Berlin die "Hauptstadtzulage" für verfassungswidrig, das Bundesverfassungsgericht wird sich nun damit befassen müssen.
Die Große Koalition änderte vor der Bundestagswahl 2021 das Wahlrecht, um ein weiteres Anwachsen des Parlaments zu verhindern. Diese Reform ist verfassungskonform, entschied am Mittwoch das BVerfG. Doch die Entscheidung war knapp.
Muss jeder Wähler die Vorschriften des Wahlrechts verstehen? Das BVerfG urteilt über die "kleine" Wahlrechtsreform der GroKo. Das BVerfG könnte Grundsätze aufstellen, die auch die "große" Ampel-Reform betreffen.
Die öffentlich-rechtlichen Sender mussten die Ergebnisse der Kleinstparteien in den Wahlsendungen nicht gesondert nennen. Das hatte das BVerfG in einer Eilentscheidung auf Antrag der Tierschutzpartei entschieden. Nun folgte die Begründung.
Es ist die erste weitreichende Konsequenz aus dem BVerfG-Haushaltsurteil: Das Kabinett bereitet die Aussetzung der Schuldenbremse für 2023 vor. Im Nachtragshaushalt wird aber deutlich: Die Nöte sind noch größer als gedacht.
Zumindest für den laufenden Haushalt 2023 muss der Bundestag eine Notlage und damit eine Ausnahme von der Schuldenbremse beschließen. Das ergab eine Expertenanhörung im Haushaltsausschuss. Christian Rath hat den Sachverständigen zugehört.
Die Haushaltslage spitzt sich weiter zu: Nach den 60 fehlenden "Klima-Milliarden" reißt nun auch der Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine Lücke in den Bundeshaushalt. Immerhin: Die Energiepreisbremse 2023 sei nicht betroffen, so das BMF.