Bei einer Störung des beA dürfen Rechtsanwälte sofort auf eine andere Form der Übermittlung ihrer Schriftsätze zurückgreifen, ein Zuwarten ist nicht nötig. Die Fehlfunktion müssen sie aber nachweisen, entschied der BGH.
Anwälte, die in Vermögensverfall geraten, verlieren in der Regel die Anwaltszulassung. Die Gefahr, dass sie mit fremdem Geld nicht sorgfältig umgehen, ist groß. Dies gilt auch für Strafverteidiger, so der BGH. Martin W. Huff berichtet.
Mehr Wettbewerb mit Legal-Techs: Marco Buschmann plant offenbar, das Verbot von Kapitalbeteiligungen von Investoren an Anwaltskanzleien aufzuweichen. Eine mutige, aber längst überfällige Entscheidung, findet Volker Römermann.
Mit seiner Entscheidung, einen rechtsextremen Bewerber zum Referendariat zuzulassen, hat der VerfGH Sachsen gegen Bundesrecht verstoßen, meint Klaus F. Gärditz. Die schludrige Begründung schade den Landesverfassungsgerichten insgesamt.
In Sachsen darf ein Rechtsextremer ins Referendariat, obwohl das Land dagegen Gesetze verschärft hat. Der Verfassungsgerichtshof hat den Weg frei gemacht, ein VG folgt zähneknirschend. Warum scheint die Justiz so hilflos?
Anwälte müssen ihre Schriftsätze genau überprüfen und dürfen nicht auf ihr gut geschultes Personal vertrauen. Für Fehler durch falsche Angaben müssen sie ggf. einstehen, hat der BGH zu einem per beA falsch versandten Schriftsatz entschieden.
Immer wieder betont der BGH, dass bei der Überprüfung der beA-Übermittlung die gleichen Regeln wie für das Fax gelten. Deshalb müssen Anwälte die Eingangsbestätigung überprüfen. Liegt keine vor, müssen Anwälte stutzig werden.
In der Türkei zugelassene Rechtsanwälte, die nach dem Putschversuch 2016 nach Deutschland geflüchtet sind, haben ohne Nachweise laut BGH keinen Anspruch auf Aufnahme in eine deutsche RAK. Martin W. Huff sieht den Gesetzgeber in der Pflicht.