Beim Bundesverfassungsgericht liegt eine Verfassungsbeschwerde gegen das umstrittene Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs zur Wiederholung der Wahlen in Berlin vor. Nun soll Karlsruhe möglichst schnell entscheiden.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat über eine Wahlbeschwerde des FDP-Politikers Carl Cevin-Key Coste verhandelt. Er macht Wahlfehler und Wahlrechtsverstöße geltend. Die Entscheidung soll am 3. Februar 2023 verkündet werden.
Bei den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zum Bundestag ist 2021 in Berlin einiges schiefgelaufen. Für das Abgeordnetenhaus muss deshalb neu gewählt werden. AfD und Union wollen nun auch die Bundestagswahl überprüfen lassen.
Ist das Berliner Abgeordnetenhaus jetzt bis zur Wiederholung der Wahl noch handlungsfähig? Der Wissenschaftliche Dienst bejaht das, der Verfassungsgerichtshof befasst sich mit der Frage aber auch nochmal.
Bereits im Vorfeld der Abstimmungen hatte der abgewählte Präsident angedeutet, das Wahlergebnis nicht anzuerkennen. Das Oberste Wahlgericht hat den Antrag seiner Partei auf Überprüfung der Ergebnisse nun abgelehnt.
Mit der Entscheidung, in ganz Berlin die Wahl zu wiederholen, geht der VerfGH weiter als gedacht. Ein Sondervotum macht deutlich, dass man über die Begründung des Gerichts streiten kann.
Nach mehreren Pannen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 2021 hat der VerfGH nun entschieden: Die Wahl muss wiederholt werden. Und zwar im gesamten Stadtgebiet.
Die Pannenserie bei der Bundestagswahl 2021 in Berlin bleibt nicht ohne Konsequenzen - die Wahl soll nach einem Bundestagsbeschluss teilweise wiederholt werden. Das letzte Wort könnte aber in Karlsruhe gesprochen werden.