Die Diskussion um die Umbenennung juristischer Standardwerke nimmt wieder Fahrt auf. In Bayern soll eine Studie die NS-Vergangenheit von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder untersuchen. Der Verlag C.H. Beck kündigte Unterstützung an.
Als ein Beitrag in der NZA von "wülstigen Lippen" und "Schlitzaugen" schwadronierte, sorgte das für Empörung, nicht nur in der Juristenszene. Jetzt hat der verantwortliche Verleger Hans Dieter Beck Worte an seine Redaktion gerichtet.
Rüdiger Zuck ist ein bekannter Verfassungsrechtler. Vor kurzem aber hat der 88-Jährige in der NZA einen Aufsatz veröffentlicht, der nicht nur in sozialen Netzwerken für Entsetzen sorgt. Nun hat der Beck Verlag sich entschuldigt.
Die Bundesregierung hat sich auf eine umfassende Urheberrechtsreform geeinigt und dabei den Verlegern und Urhebern nochmal Zugeständnisse gemacht. Klar ist: Uploadfilter kommen. Eine entscheidende Frage bleibt aber offen.
Das BMJV hat einen umfassenden Referentenentwurf für eine Urheberrechtsreform vorgelegt. Besonders umstritten: Während ein früherer Entwurf nur eingeschränkte Uploadfilter vorsah, geht der aktuelle nun viel weiter.
Die Bundesregierung kann es nicht erwarten, das gescheiterte Leistungsschutzrecht für Zeitungsverleger erneut einzuführen. Christian Rath hat sich den Diskussionsentwurf der Justizministerin angeschaut.
Lassen sich "gebrauchte" E-Books aus zweiter Hand erwerben? Nach Ansicht des EuGH nicht. Der macht mit seiner Entscheidung Verlegern und Autoren ein kleines Weihnachtsgeschenk, wie André Niedostadek erläutert.
Für ein Gewinnspiel hat die Bild am Sonntag mit einem Foto von Sascha Hehn als Traumschiff-Kapitän geworben und den Schauspieler mit dem "Klickköder" in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt, so das OLG Köln.