Auf Wanderwegen lauern allerlei Gefahren, nicht alle können von der Stadt gebannt werden. Wer bei Glätte einen Sturz vermeiden will, sollte sich daher auf seinen vier Buchstaben fortbewegen, entschied das LG Coburg.
Ein Sturz auf einem vereisten Supermarktparkplatz begründet keine Ansprüche gegen den Betreiber, so der BGH. Es reiche aus, wenn die Fahrwege gestreut sind, auf den Parkflächen könne das nicht erwartet werden.
Bei einer Jugendfreizeit mit dem Titel "Abenteuer Winterwald" sollten Kinder mit einem Messer die Rinde einer Birke abschälen. Eine 9-Jährige schnitzte sich dabei ins Auge. Dafür steht ihr Schadensersatz zu, wie das OLG München entschied.
Über den Weg verlaufende Holzstämme seien zur gefährlichen "Sprungschanze" geworden, beklagte ein verunfallter Mountainbiker. Im Wald müsse man damit aber rechnen, so das OLG Köln. Es entschied: Wer seine Gesundheit liebt, der schiebt.
Auf Gran Canaria lief ein Siebenjähriger gegen eine verschlossene Balkontür eines Hotelzimmers und verletzte sich. Laut BGH muss im darauf folgenden Verfahren auch geprüft werden, ob die Tür den örtlichen Bauvorschriften entsprach.
Weil sie sich bei einem Konzert durch einen umstürzenden Lautsprecher mehrere Knochen brach, verlangte eine Besucherin von der Band Schadensersatz. Den bekommt sie aber genauso wenig wie vom Gaststättenbetreiber.
Ein Partygast versteckte im Präsentkorb für das Geburtstagskind einen Böller, der beim Auspacken auslöste und den Schenkenden schwer verletzte. Dafür trifft den Gastgeber aber kein Verschulden, so das OLG Koblenz.
Nur weil ein Klettergerüst über 2 Meter hoch ist, heißt das nicht, dass Kinder auch 2 Meter tief fallen, wenn sie vom Gerüst stürzen. Ist für ausreichend Fallschutz gesorgt haftet die Stadt nicht für Unfälle, entschied das LG Koblenz.
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