Das BAG regelt das deutsche Urlaubsrecht weiter neu, die Spielregeln für die schönste Zeit des Jahres kommen längst nicht mehr nur aus dem BUrlG. Das Urteil vom Mittwoch ist aber mal ganz eindeutig: Im Sonderurlaub gibt es keinen Urlaub.
Kindererziehung ist nicht immer erholsam. Urlaubsansprüche während der Elternzeit entstehen trotzdem nicht, urteilte nun das BAG. Das ist, auch mit unionsrechtlich-urlaubsfreundlicher Brille, keine Überraschung, zeigt Michael Fuhlrott.
Das BAG hat die EuGH-Vorgaben zum Urlaubsrecht umgesetzt. Damit verfallen Ansprüche nicht mehr automatisch. Die Entscheidung könnte auch für vermeintlich verfallene Urlaubstage gelten, meint Alexander Willemsen.
Stirbt ein Arbeitnehmer, haben seine Erben Anspruch auf Abgeltung des nicht genommenen Urlaubs. Dies entschied das BAG am Dienstag und schloss sich damit der Rechtsprechung des EuGH an.
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Auch wenn Arbeitnehmer das halbe Jahr in Kurzarbeit sind, darf ihr Urlaubsentgelt nicht gekürzt werden. Die Dauer des Urlaubs dagegen schon, entschied der EuGH am Donnerstag.
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So was geht nur mit dem EuGH: Jahrelange Übung im deutschen Urlaubsrecht hat das Gericht mit einem Streich weggewischt. Alexander Willemsen erklärt die Auswirkungen der neuen Rechtsprechung für die Praxis.
Urlaub kann in Geld abgegolten werden, selbst wenn der Arbeitnehmer keinen Urlaub beantragt hatte. Ausnahme: Der Arbeitgeber hat über mögliche Anspruchsverluste genau informiert. Geklagt hatte ein Rechtsreferendar.
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Hat der Erblasser im Todeszeitpunkt noch Urlaubsansprüche, so werden auch diese vererbt. Die Erben können dann deren Auszahlung verlangen. Das Urteil des EuGH widerspricht der bisherigen Rechtsprechung des BAG, analysiert Michael Fuhlrott.
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