Schwerkranke Patienten können vom Staat keine Medikamente für ihren Suizid verlangen, entschied das OVG NRW. Ob das mit dem Grundrecht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar ist, wird nun ein Fall für das BVerwG.
Während das Betäubungsmittelgesetz früher vor allem den Schutz der „Volksgesundheit“ bezweckte, wird es in Zukunft mehrere sich teils widersprechende Zwecke erfüllen müssen. Eine heikle Arbeit für den Gesetzgeber, analysiert Oliver Tolmein.
Schwerkranke Patienten mit Sterbewunsch haben nach einem Obergerichtsurteil kein Anrecht auf Zugang zu einem todbringenden Medikament. Das hat das OVG NRW entschieden und damit eine Entscheidung des VG Köln bestätigt.
Ein Arzt soll einem Covid-19-Patienten aus Holland eine tödliche Dosis Kaliumchlorid verabreicht haben. Das LG Essen hat den Mediziner deswegen wegen Totschlags zu einer dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Zwei Schwestern werden in einem aktuellen ZDF-Film zu Projektionsflächen der gesellschaftlichen Debatte um die Sterbehilfe. Juristische Details bleiben dem Zuschauer dabei erspart, die "großen" Fragen dagegen werden greifbar.
In einem spektakulären Urteil kippte das BVerfG im Jahr 2020 das Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe. Bis jetzt fehlt eine neue Regelung. Der Bundestag hat nun kontrovers über verschiedene Gesetzentwürfe diskutiert.
Nachdem § 217 StGB für nichtig erklärt und damit die Tätigkeit von Sterbehilfeorganisationen wieder legalisiert wurde, besteht womöglich kein Anlass mehr, tödliche Betäubungsmittel zum Suizid selbst zu erwerben, findet das BVerfG.
Acht Juraprofessoren haben Ideen für ein Sterbehilfegesetz. Sie wollen Vorgaben für einen sicheren Zugang zu tödlichem Gift und ein System zur Suizidprävention schaffen. Doch sie wollen noch viel mehr: das Recht am Ende des Lebens neu regeln.