Ein Fahrgast wird von Fahrscheinkontrolleuren der Berliner Verkehrsbetriebe rassistisch beleidigt. Das zuständige Amtsgericht spricht ihm eine Entschädigung zu – aber nicht nach dem umstrittenen Berliner Antidiskriminierungsgesetz.
In der saarländischen Verfassung wird der Schutz vor Benachteiligung "aus rassistischen Gründen" verankert. Der Begriff der "Rasse" wird damit ersetzt, um sprachlich klarzustellen, dass es keine verschiedenen Menschenrassen gibt.
Seit Jahren wird in Berlin über die "Mohrenstraße" gestritten. Nun hat das VG entschieden: Die Umbenennung war zulässig. Das Bezirksamt habe das Willkürverbot nicht verletzt.
Ist der Name "Mohrenstraße" erlaubt oder nicht, weil er möglicherweise rassistisch ist? Darüber wird in Berlin und anderen Städten schon länger gestritten. Am Donnerstag verhandelt das VG in der Hauptstadt.
Die Arbeit der Bundespolizei soll transparenter werden. Nach langem Streit hat sich die Ampel auf eine Reform zum Bundespolizeigesetz geeinigt: Die Polizei soll eine Art Quitting nach einer Personenkontrolle ausstellen müssen.
Nach einer Attacke auf zwei Frauen ist der Berliner AfD-Politiker Kai Borrmann wegen Körperverletzung und rassistischer Beleidigung zu einer Geldstrafe in Höhe von 10.800 Euro verurteilt worden.
Die einzigen Passagiere mit nicht-weißer Hautfarbe wurden in einem Zug von der deutschen Polizei überprüft. Ob dahinter ein Fall von Racial Profiling steckt, wurde aber nicht hinreichend untersucht, meint nun der EGMR.
Die Formulierung "Rasse" in Gesetzen ist problematisch. Unterschiedliche Menschenrassen gibt es nicht. Auf Bundesebene ist eine Änderung des Art. 3 GG weiterhin nicht absehbar. In Hamburg wird nun über einen Gesetzesentwurf diskutiert.