Die Noten der Pflichtfachprüfung und des Schwerpunktbereichstudiums sollen künftig getrennt auf dem Examenszeugnis stehen, finden die Justizminister. Eine Idee, die überraschend kommt – und nun kontrovers diskutiert wird.
Eine ADHS-Erkrankung im Erwachsenenalter sei prüfungsrechtlich gesehen ein Dauerleiden, so die Richter. Die Krankheit berechtige deshalb nicht zum Prüfungsrücktritt.
Die Bucerius Law School hat Videokorrekturen in ihrem Klausurenkurs getestet und zieht jetzt ein Zwischenfazit: Die Studenten sind begeistert, die Korrektoren wollen nicht mehr anders. Wie das klappt und was es dafür braucht.
Eine Krankheit vermindert die Leistungsfähigkeit kurzfristig und kann daher zum Rücktritt von Klausuren berechtigen. Anders sieht es dagegen bei Dauererkrankungen wie etwa einer Depression aus, entschied das VG Koblenz.
Bei einer wesentlichen Überschreitung der Bearbeitungszeit darf eine Klausur mit "nicht ausreichend" bewertet werden. Nur: Ab wann ist eine Überschreitung der vorgesehenen Klausurzeit "wesentlich"? Das VG Koblenz gibt Anhaltspunkte.
Dem LJPA Bayern sind 40 Examensklausuren des aktuellen Durchgangs verloren gegangen: Der Paketbote soll diese im Müll deponiert haben, anstatt sie dem Korrektor zuzustellen. Das LJPA hat Strafanzeige erstattet.
Frauen sind in den Berliner Prüfungskommissionen deutlich unterrepräsentiert. Die Senatsverwaltung und der Deutsche Juristinnenbund haben deswegen nun einen Aufruf gestartet: Sie wollen, dass mehr Frauen Examensprüferinnen werden.
Der aufsehenerregende Fall einer Bielefelder Jurastudentin ist höchstrichterlich entschieden: Wegen weniger Minuten Verspätung zum Prüfungsgespräch hätte das LJPA sie nicht gleich durchfallen lassen müssen, so die Leipziger Richter.