Weil die Polizei befürchtete, dass ein Motorradfahrer sein Fahrzeug für illegale Straßenrennen einsetzen könnte, wurde es präventiv sichergestellt. Da die Gefahr immer noch besteht, kriegt er es auch nicht zurück, so das VG Neustadt.
Wegen einer "Daumen hoch"-Reaktion auf ein WhatsApp-Bild mit nationalsozialistischem Inhalt wurde ein Polizeibeamter vorläufig vom Dienst ausgeschlossen. Zu Recht, entschied das VG nun - und lehnte den Antrag auf Eilrechtsschutz ab.
Zwei Polizisten aus Berlin sollen Ladenbesitzer vor anstehenden Kontrollen gewarnt haben. Die Verdächtigen arbeiten in einer Direktion, die in der vergangenen Woche schon zweimal für Schlagzeilen gesorgt hat.
Nach der Entscheidung des BVerfG zur Verfassungswidrigkeit von "Hessendata" muss die entsprechende Rechtsnorm bis September 2023 angepasst werden. Der Landespolizeipräsident will grundsätzlich weiter mit der Software arbeiten.
Die Polizei in Hessen und Hamburg nutzt eine vielfach kritisierte Software, die Daten automatisch analysiert und auswertet. Das ist verfassungswidrig, entschied das BVerfG. Die Regelungen seien normenunklar und nicht hinreichend bestimmt.
Lange war unklar, ob der Jugendliche sich mit einem Messer auf die Beamten zubewegt und zur Eskalation beigetragen hatte, bevor er erschossen wurde. Die Ermittler kamen nun zu dem Ergebnis: eine Notwehrlage hat nicht vorgelegen.
Ein Polizist trat im Internet als "Officer" auf und führte auf einem Social-Media-Kanal mit Angehörigen von Berliner Clans ein Interview per du. So etwas darf er vorläufig nicht mehr tun, so das VG Berlin im Eilverfahren.
Seit 2020 gilt das neue Polizeigesetz in Mecklenburg-Vorpommern. Nun hat das Bundesverfassungsgericht entschieden: Es ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere Vorschriften zu Überwachungsmaßnahmen seien nicht verhältnismäßig.