Seit den "Panama Papers" hat Kritik an der geplanten europäischen "Societas Unius Personae" Konjunktur. Dabei handelt es sich um ein wenig bemerkenswertes Projekt, das die Gründung von Briefkastenfirmen nicht leichter macht, als sie ohnehin ist.
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Die Veröffentlichung von Informationen aus den Panama Papieren beschränkt sich bisher auf die Nennung einzelner öffentlicher Personen. Aus gutem Grund, erkärt Arno Lampmann. Sonst würden Persönlichkeitsrechte verletzt.
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Nach den Panama Papers möchte der Bundesjustizminister nun einen Gesetzentwurf gegen verdeckte Unternehmensbeteiligungen schnell umsetzen. Der wird aber vor allem mehr Bürokratie bringen, meinen Wolfram Hertel und Stephan Bernhard Koch.
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Die Staatsanwaltschaft würde gerne richtig ermitteln, doch die Panama Papiere liegen bei Journalisten. Die müssen die Unterlagen nicht herausgeben. Auch mit einer Beschlagnahme ist nicht zu rechnen, erklärt Fabian Meinecke.
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Die Panama Affäre zeigt, dass Briefkastenfirmen vielfach zur illegalen Steuervermeidung genutzt wurden. Doch nicht alle Anwendungsmöglichkeiten einer Briefkastenfirma sind unzulässig, erklärt Björn Demuth.
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Einen Tag nach der Veröffentlichung der "Panama Papers" hat sich die betroffene Kanzlei Mossack Fonseca zu Wort gemeldet. Ihr Geschäft sei legitim und seriös; etwaige illegale Handlungen einzelner Kunden habe man weder gekannt noch gefördert.
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