Eine Schadensersatzklage gegen das Land Hessen wegen der unwirksamen Mietpreisbremse bleibt auch in zweiter Instanz erfolglos. Es bestünden keine Amtshaftungsansprüche wegen fehlerhafter Gesetzgebung, entschied das örtliche OLG.
Für das Mietrecht sei der Bund zuständig, nicht die Länder. Laut einem Gutachten des Staatrechtlers Papier sind Landesgesetze zur Deckelung der Miete daher nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.
Der Berliner Senat befasste sich am Dienstag mit dem Gesetzentwurf zur Mietenbegrenzung. Mit dem Inkrafttreten ist bis spätestens März zu rechnen. Kritiker halten das Vorhaben für verfassungswidrig.
Der Berliner Mietendeckel ist noch gar nicht verabschiedet, doch dass er in Karlsruhe landen wird, gilt als sicher. Im Interview erklärt Staatsrechtler Ulrich Battis, was verfassungsrechtlich möglich ist und was nicht.
Nach dem Berliner Entwurf zum "Mietendeckel" hat nun eine bayerische Initiative ihre Ideen zum "Mietenstopp" vorgelegt. Die scheinen praktikabler als die Vorschläge aus der Hauptstadt, scheitern aber leider am Grundgesetz, meint Michael Selk.
Die Bundesregierung will mit einer Änderung bei der Vergleichsmiete weiter gegen steigende Mieten vorgehen. Opposition und Verbände kritisieren die geplante Regelung.
Die Politik im rot-rot-grünen Berlin will per Gesetz die Mieten beschränken und einfrieren. Doch am umstrittenen Mietendeckel scheiden sich die Geister, Wohnungswirtschaft und Opposition laufen bereits Sturm.
Die 2015 eingeführte Mietpreisbremse ist verfassungskonform. Sie sei geeignet, um der Verdrängung einkommensschwacher Mieter aus Ballungsräumen entgegenzuwirken, so das BVerfG. Vermieter würden gleichzeitig nicht über Gebühr benachteiligt.