Mit der Entscheidung, in ganz Berlin die Wahl zu wiederholen, geht der VerfGH weiter als gedacht. Ein Sondervotum macht deutlich, dass man über die Begründung des Gerichts streiten kann.
Nach mehreren Pannen bei der Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus im Jahr 2021 hat der VerfGH nun entschieden: Die Wahl muss wiederholt werden. Und zwar im gesamten Stadtgebiet.
Fehlende Stimmzettel, lange Schlangen: Muss ganz Berlin neu wählen gehen? Das entscheidet der VerfGH Berlin am 16. November. Bereits in der mündlichen Verhandlung machte er deutlich, dass eine Neuwahl in Betracht kommt.
Der Berliner Verfassungsgerichtshof verhandelt am Mittwoch über die chaotischen Wahlen zum Abgeordnetenhaus - und hält auch eine vollständige Wiederholung der Wahl für möglich. So jedenfalls die vorläufige Rechtseinschätzung.
Genau ein Jahr ist die "Pannenwahl" in Berlin her. Nun beschäftigt sich ab Mittwoch der VerfGH Berlin damit. Wie lange die Verhandlungen dauern, ist unklar – theoretisch hätten hunderte Verfahrensbeteiligte das Recht auf Stellungnahme.
Nach den Wahlpannen vom 26. September in Berlin sind noch zahlreiche Fragen offen. Nun erklärt die Wahlleiterin, dass auch sie nicht alle beantworten kann.
Auch nach acht Monaten beschäftigen die Wahlen vom September 2021 Politik und Justiz weiter. Ob Berlin neu abstimmen muss, ist noch unklar. Die Bundestagswahlen und die Wahlen zum Abgeordnetenhaus sind dabei unterschiedlich zu betrachten.
Im Jahr 2020 kippte der Thüringer VerfGH das dortige Paritätsgesetz. Es sah vor, die Wahllisten zur Landtagswahl abwechselnd mit Männern den Frauen zu besetzen. Das BVerfG wies die Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil ab.