Ein Mann mit Penisverkrümmung wollte sich operieren lassen, die Krankenkasse sollte zahlen - doch das ist nicht vorgesehen. Einen besonderen Ausnahmefall, der die Kostenübernahme rechtfertigt, vermochte das LSG auch nicht zu erkennen.
Will sich ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat behandeln lassen, muss eine Vorabgenehmigung vorliegen, damit die Kosten übernommen werden. Wann gezahlt werden muss, auch wenn die Genehmigung fehlt, hat den EuGH beschäftigt.
Heilpraktiker, Ginseng-Extrakt und Feldenkrais-Therapie: Die einen schwören auf alternative Medizin, die anderen halten sie für unwissenschaftlich. Das LSG Celle entschied nun, dass sie Selbstzahlern vorbehalten bleibt.
Röntgenbilder, Impfungen, etc.: Eigene Gesundheitsdaten sollen Patienten bald auch digital parat haben können. Ein amtliches Gütesiegel für Datenschutz gibt es für die neue Anwendung aber nicht - im Gegenteil.
Ein 80-Jähriger hatte keine Lust auf einen großen und schweren Elektrorollstuhl und schaffte sich stattdessen einen Elektroroller an. Die Erstattung der Kosten lehnte die Krankenkasse aber ab - zu Recht, so das LSG in Celle.
Der von gesetzlichen Krankenkassen gewährte Bonus für gesundheitsbewusstes Verhalten ihrer Mitglieder mindert nicht deren Sonderausgabenabzug. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Die Kassen müssen nicht die Kosten für eine Barthaarentfernung in einem Kosmetikstudio bezahlen. Dies gilt auch, obwohl kein Arzt diese Behandlung anbietet. Auf ein solches Systemversagen könne nur der Gesetzgeber reagieren, so das LSG Celle.
Ein zappeliger Sechsjähriger, dessen Mutter während der Schwangerschaft Alkohol trank, sollte einen Begleithund bekommen. Kostenpunkt: 30.000 Euro. Das lehnte die GKV ab, was das LSG Celle nun bestätigte.