Zu langer Bart, zu großes Tattoo, zu dickes Schmuckstück oder einfach das Kopftuch: Beamten und Beamtinnen können inzwischen Vorgaben zum äußeren Erscheinungsbild gemacht werden. Wie weit die gehen und warum, erklärt Andreas Nitschke.
Unternehmen dürfen am Arbeitsplatz das Tragen sichtbarer religiöser Zeichen verbieten, wenn diese die betriebliche Neutralität gefährden. Pauschale Kopftuchverbote wird es in Deutschland aber weiterhin nicht geben, meint Michael Fuhlrott.
Ein Gesetz soll das Äußere von Beamt:innen reglementieren. Kirsten Wiese sieht darin die Ermächtigungsgrundlage für ein bundesweites Kopftuchverbot und meint, dass das eindeutig zu weit geht. Auch bestimmte Tattoos soll das Gesetz verbieten.
Grundgesetzlich geschützte Religionsfreiheit gegen unionsrechtlich garantierte unternehmerische Betätigungsfreiheit: Michael Fuhlrott zeigt, wie viel Sprengkraft in den aktuellen Schlussanträgen des EuGH-Generalanwalts liegt.
Weil sie ein BAG-Urteil zum Neutralitätsgesetz nicht akzeptieren will, plant die Bildungssenatorin eine Verfassungbeschwerde. Gerügt werden sollen Verfahrensgrundrechte, der Justizsenator nennt das "sinnfreie Prozesshanselei".
Einer muslimischen Rechtsreferendarin wurde das Tragen des Kopftuchs während des Referendariats verboten, kurz darauf wurde die Auflage aufgehoben. Gerichtlich zur Wehr setzen darf sie sich trotzdem, entschied das BVerwG.
Mitten in die Diskussion um das Berliner Neutralitätsgesetz platzt eine neue Regelung für Referendarinnen in der Justiz: Sie dürfen bei der Sitzungsvertretung nun ein Kopftuch tragen – aber keine Robe.
Nach dem BAG-Urteil zum pauschalen Kopftuchverbot für Lehrerinnen werden Rufe nach einer Reform des Berliner Neutralitätsgesetzes laut. Justizminister Behrendt fordert eine Änderung noch in dieser Legislaturperiode