E-Mails, Telefonate, V-Leute – für die Überwachung einer Parlamentspartei gelten strenge Grenzen. Was der Verfassungsschutz auf den Weg bringen kann, ist überschaubar und vorläufig. Sein größter Erfolg könnte im Urteil selbst liegen.
Die AfD unterlag in Köln mit einer Klage gegen die Einstufung als Verdachtsfall. Auch die Jugendorganisation darf überwacht werden. Mit Klagen zur Einstufung des "Flügels" und zu dessen Mitgliederzahl war die Partei dagegen erfolgreich.
Der Verfassungsschutz will die AfD beobachten. Das VG Köln muss entscheiden, ob seine Funde dafür ausreichen. Das Urteil wird Folgen für die Parteienlandschaft haben - und schon der Anlauf zum Prozess war alles andere als störungsfrei.
Staatstrojaner und Vorratsdatenspeicherung weitgehend stilllegen, mehr Evidenz bei der Kriminalpolitik – die "Ampel" plant nicht weniger als eine innenpolitische Generalrevision. Dabei braucht es auch einen Kulturwandel, meint Luca Manns.
Im Fokus der IMK stand das Thema "Hass und Hetze", insbesondere im Internet. Auf Wunsch der Innenminister soll sich das NetzDG künftig auch auf Messengerdienste wie Telegram erstrecken. Was sonst noch beschlossen wurde:
Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten wollen die Vorratsdatenspeicherung – unbedingt. Der EuGH hält die nur unter engen Voraussetzungen für möglich. Am Montag verhandelt die Große Kammer in fünf Fällen.
Die schwarz-gelbe Landesregierung von NRW will endlich ein eigenes Versammlungsgesetz. An einem Entwurf gab es zuletzt teils massive Kritik. Jetzt sollen die Pläne überarbeitet werden.
Sowohl rechts- als auch linksextremistische Straftaten sind im Jahr 2020 angestiegen. Das geht aus dem Verfassungsschutzbericht hervor, der eine erhöhte Angriffsfläche für Cyberattacken auch mit dem Anstieg von Home Office begründet.