Google startete ein Angebot zur hervorgehobenen und vertieften Darstellung von Verlagsinhalten. Sorgen des Bundeskartellamts um eine unangemessene Benachteiligung der Verlage und Verdrängung der Konkurrenz hat der Konzern nun ausgeräumt.
Die Polizei hat die Räume eines Berliner Rechtsanwalts und seines Mandanten durchsucht. Ermittelt wird wegen einer mutmaßlich betrügerischen Abmahnwelle bei Websitebetreibern, die Google Fonts nutzen.
Wer die Einträge in der Google-Suche entfernt haben möchte, muss nachweisen, dass die Informationen unrichtig sind. Dann muss Google löschen – auch ohne Gerichtsentscheidung, so der EuGH.
Die EU-Kommission wirft Google vor, durch Wettbewerbsbeschänkungen eine beherrschende Marktstellung gestärkt zu haben. Das EuG bestätigt den zugehörigen Beschluss weitgehend, reduziert aber die Strafe.
Ausnutzung einer Monopolstellung – so lautet der Vorwurf des russischen Kartellamts gegen den US-Konzern. Nun muss Google eine Geldstrafe von umgerechnet 35 Millionen Euro zahlen.
Auf Facebook, Google, Amazon, Apple & Co. kommen strengere Regeln in der EU zu. Das Europaparlament hat zwei Gesetze mit großer Mehrheit verabschiedet, die für eine verschärfte Aufsicht und mehr Verbraucherschutz sorgen sollen.
In einem seit rund fünf Jahren laufenden Verfahren um die mögliche Diskriminierung von Mitarbeiterinnen bei Google läuft es auf einen Vergleich hinaus. Der Konzern soll einen dreistelligen Millionenbetrag bezahlen.