Der bayerische VerfGH hat der Gesundheit und dem Leben überragende Bedeutung zugemessen. Entsprechend müssten auch partiell irreversible Grundrechtseingriffe einer Vielzahl von Personen hingenommen werden.
Für die Menschen in Bayern ändert sich erst einmal nichts: Die Ausgangsbeschränkungen sind und bleiben in Kraft. Nun müssen sich aber die obersten bayerischen Verwaltungsrichter die Sache anschauen.
Seit 25 Jahren können Europäer innerhalb der EU ohne Grenzkontrollen reisen. Ein besonderes Jubiläum. Doch was ist von dieser Freiheit in Zeiten der Coronakrise noch übrig?
Das VG München hat die Wirksamkeit der bayerischen Ausgangsbeschränkungen in zwei Einzelfällen vorläufig außer Kraft gesetzt. Im Übrigen bleibe die Gültigkeit der Beschränkungen aber unberührt, so das Gericht. Nun will Bayern nachbessern.
Ein Potsdamer Bürger ist mit einem Eilantrag gegen die SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg gescheitert. Die angeordneten Maßnahmen seien verhältnismäßig, entschied das OVG.
Eine Rumänin mit drei kleinen Kinder beantragte Sozialleistungen in Deutschland. Wegen ungeklärten Aufenthaltsrechts wurde der Antrag aber abgelehnt. Ob das mit dem Grundgesetz vereinbar ist, legte das SG Darmstadt dem BVerfG vor.
Ein kleiner Schritt für die Freizügigkeit, ein großer für die Macht des Bundesverfassungsgerichts. Ausgerechnet Art. 11 GG sorgte Ende der 1950er Jahre für einen Coup de Karlsruhe - und machte aus dem Gericht einen "Hüter der Verfassung".
In Griechenland dürfen Mönche keine Rechtsanwälte werden. Ein Rechtsanwalt aus Zypern, der mittlerweile als Mönch in einem griechischen Kloster lebt, muss dennoch in Griechenland als Anwalt eingetragen werden, entschied der EuGH.