Europas größter Billigflieger Ryanair zieht wegen der milliardenschweren Lufthansa-Staatshilfen vor das Gericht der Europäischen Union. Das Unternehmen ist der Auffassung, dass Wettbewerbsregeln verletzt werden.
Mit neun Milliarden Euro will der Bund die Lufthansa vor den Folgen der Corona-Krise retten. Doch noch ist nicht sicher, ob die Aktionäre auf der Hauptversammlung am Donnerstag dem mühsam ausgehandelten Paket zustimmen.
Wenn ihre Maschine zu spät oder gar nicht abhebt, können Passagiere nach EU-Recht eine Entschädigung von der Airline verlangen. Das kann aber ausgeschlossen sein, wenn die Ursache ein randalierender Fluggast war.
Nachdem sich kurz vor Pfingsten EU-Kommission, Bundesregierung und Lufthansa-Management auf ein Hilfspaket geeinigt hatten, ist nun auch das Go des Aufsichtsrats da. Hogan Lovells und Hengeler Mueller waren als Rechtsberater beteiligt.
Mit einer komplexen Mischung aus Krediten, Beteiligungen und Regeln will der Bund die angeschlagene Lufthansa vor dem Absturz bewahren. Doch was sagt die EU-Kommission zu den Vorschlägen?
Die Coronapandemie hat den Luftverkehr in eine schwere Krise gestürzt, es drohen sogar Insolvenzen. Doch Insolvenzverfahren von Airlines sind rechtlich besonders komplex. Warum das so ist, erklärt María Armingol Suárez.
Wenn auf dem Hinflug noch Snacks serviert werden, darf man diese dem Passagier auf dem Rückflug nicht mit dem Verweis auf geänderte AGB vorenthalten, so das LG Düsseldorf.
Auch wenn eine Umbuchung auf einen späteren Teilflug eine Unannehmlichkeit für den Passagier darstellt, begründet dies noch keinen Entschädigungsanspruch, wenn er trotzdem pünktlich ankommt, entschied der EuGH.