Nach einer Entscheidung des AG Hannover muss eine französische Fluggesellschaft vier Passagieren jeweils 600 Euro Entschädigung zahlen. Ihr Flug hatte knapp fünf Stunden Verspätung – eine Vogelspinne hatte damit aber wohl nichts zu tun.
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Machen wir uns nichts vor: Wenn es hart auf hart kommt, steht der sichere Betrieb der Flughäfen in der Prioritätenliste vor dem Vogelschutz. Doch in weiten Teilen ist ein friedliches Miteinander möglich, erklärt Ulrich Hösch.
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Unter deutschen Weihnachtsbäumen werden sich jede Menge Drohnen finden. Elmar Giemulla erklärt, wo die Luftfahrzeuge fliegen dürfen, wofür man mehr als einen Führerschein braucht – und dass das ohnehin niemand kontrollieren kann. Artikel lesen
Weil nicht genügend Personal für die Sicherheitskontrollen zur Verfügung steht, kommt es am Flughafen Düsseldorf seit Wochen zu langen Warteschlangen. Tim Jülicher erklärt, was Passagiere tun können, die deshalb den Flug verpassen.
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Über den Wolken mag die Freiheit wohl grenzenlos sein. Als Pilot kommt man in den Genuss aber nur bis zum Alter von 65 Jahren. Dabei bleibt es nach einem Urteil des EuGH auch, erklärt Christian Oberwetter.
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Vom "argumentum ad nichts zu holen", einem an Diplomatie gescheiterten Luftrecht und der Stadt Köln, die für Ingenieure das Zentrum der Zivilisation ist – ein Feiertagsfeuilleton zum Durchfahren der himmlischen Sphären. Von Martin Rath.
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Der EuGH hat entschieden, dass eine Kollision mit einem Vogel einen von der Fluggesellschaft nicht beherrschbaren "außergewöhnlichen Umstand" darstellt. Die Airline darf sich deshalb aber nicht beliebig viel Zeit lassen.
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Das massenhafte Vordringen der Drohnen in den deutschen Luftraum hatte lange etwas von einer Wildwest-Stimmung am Himmel. Nun sollen klare Regeln den Wildwuchs in geordnete Bahnen lenken. Der Informationsbedarf bei Nutzern ist hoch.
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