Wer den Flug nicht antritt, kann die Kosten zurückverlangen, die die Airline aufgrund der Nichtbeförderung erspart hat, so der BGH in einem für Billigflieger interessanten Urteil, bei dem es diesmal nicht um EU-Fluggastrechte geht.
Im Frühjahr 2020 annullierte die Lufthansa AG Flüge wegen der Corona-Pandemie. Ein neuer Flug war nur kostenlos, wenn er in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang stand. Das sei aber so nicht okay, urteilte nun der BGH.
Die EU-Fluggastrechte für Verspätungen gelten für Passagiere auch dann, wenn das verspätete Flugzeug außerhalb der EU startet und landet, so der BGH - jedenfalls solange die Reise in der EU begonnen hat.
Zu Beginn der Corona-Pandemie musste die Regierung viele Urlauber, die von den massiven Flugannullierungen überrascht wurden, zurück nach Deutschland befördern. Die Kosten dafür müssen die Airlines nicht erstatten, entschied nun der EuGH.
Eine Familie möchte über Silvester nach Dubai fliegen, nicht fehlen dürfen ihre beiden Chihuahuas. Doch die Hunde dürfen nicht einsteigen, die Familie bricht den Urlaub ab. Immerhin die Flugtickets müssen sie nicht zahlen, so das AG München.
Juristisch gesehen ist der Tod auch nur eine endgültige Krankheit. Deshalb muss eine Fluggesellschaft Ausgleichszahlungen an die Passagiere zahlen, wenn kurz vor dem Flug der Kopilot unerwartet verstirbt. Dies hat der EuGH entschieden.
Etliche Portale versprechen Fluggästen eine schnelle und einfache Abwicklung ihrer Entschädigungsansprüche gegen Airlines. Was Verbraucher freut, wird für die Justiz zur Belastung.
Shoppen statt sich um Grenzkontrolle zu kümmern: Durch alle Instanzen ging ein Familienvater, um Schadensersatz vom Düsseldorfer Flughafen wegen eines verpassten Fluges zu bekommen. Doch dieser war gar nicht zuständig, entschied der BGH.