Die Frage steht nicht erst seit Friedrich Merz und Blackrock im Raum: Muss ein Aufsichtsrat eingreifen, wenn es unternehmerische Verfehlungen vor seiner Amtszeit gab? Wenn ja, wie? Lars-Gerrit Lüßmann und Matthias Dezes mit einem Überblick.
Im zwölfköpfigen Aufsichtsrat von SAP sind künftig keine Plätze mehr für Gewerkschaftsvertreter reserviert. Das LAG Baden-Württemberg hat die Beschwerden von IG Metall und Verdi zurückgewiesen. Baker McKenzie führte das Verfahren für SAP.
Artikel lesen
Das aktienrechtliche Beschlussmängelrecht in Deutschland erweist sich im internationalen Vergleich als unzureichend. Auf dem DJT in Leipzig sollen daher überfällige Änderungen angestoßen werden. Den Reformbedarf erläutert Jochen Vetter.
Artikel lesen
Auf Hauptversammlungen entscheiden Aktionäre schon jetzt über die Vergütung ihrer Vorstände. Eine 2019 umzusetzende EU-Richtlinie könnte das zur Regel machen. Was auf börsennotierte Gesellschaften zukommen könnte, erklärt Thomas Gennert.
Artikel lesen
Ein und dieselbe Person kann nicht gleichzeitig Verwaltungsratsvorsitzender und verantwortlicher Geschäftsleiter in einem beaufsichtigten Kreditinstitut sein, entschied das EuG. Vier französische Banken hatten gegen die EZB geklagt.
Weil er den Aufsichtsratsvorsitzenden von Schalke 04, Clemens Tönnies, zum Rückzug aus dem Kontrollgremium hatte bewegen wollen, wurde Andreas Horn kurzerhand selbst rausgeworfen. Sein Rechtsmittel dagegen hat er nun zurückgenommen.
Artikel lesen
Stephan Weil hat eine Rede, die er als Minister hielt, vorab VW vorgelegt. Die öffentliche Empörung darüber hält Caspar Behme für scheinheilig. Eine dauerhafte Interessenkollision sei in Niedersachsen Gesetz.
Artikel lesen
Das deutsche Mitbestimmungsgesetz verstößt nicht gegen Unionsrecht, hat der EuGH entschieden. Geklagt hatte ein Aktionär der TUI AG, vertreten durch Brandhoff Obermüller. Der Reisekonzern ließ sich von Gleiss Lutz vertreten.
Artikel lesen
Jetzt Pushnachrichten aktivieren
Pushverwaltung
Sie haben die Pushnachrichten abonniert. Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.