Es ging einiges drunter und drüber, als das BMAS kürzlich den neuen SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard präsentierte. Martin Lützeler dröselt das Chaos auf und zeigt, womit Arbeitgeber es nun zu tun haben.
Viele Arbeitnehmer sind derzeit von zuhause aus tätig. Doch kann der Chef im Gegensatz dazu auch auf Präsenz im Betrieb bestehen, selbst wenn Homeoffice oder Telearbeit möglich wäre? Anna-Lena Hollo erläutert die Rechtslage.
Eine Wuppertalerin steckte einen Dienstschlüssel in dieselbe Hosentasche, in der auch der Ersatzakku ihrer E-Zigarette lag. Daraufhin fing ihre Hose Feuer. Ein Arbeitsunfall war das aber nicht, entschied das SG Düsseldorf.
Mit 80 Mann beim Firmenlauf antreten – das ist keine Arbeit, sondern Vergnügen. Die gesetzliche Unfallversicherung greife daher nicht, entschied das SG Dortmund.
Der Zooverband veranstaltet jedes Jahr ein Wochenende für Tierpfleger. Auf dem Programm steht neben fachlichem Austausch auch ein Fußballturnier – es ist aber kein Arbeitsunfall, wenn man sich dabei das Knie prellt, so das SG Dortmund.
Wer ehrenamtlich streunende Katzen füttert, übt keine Tätigkeit aus, die unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt. Anderes gelte für das Ausführen von Hunden, das mit Katzenfüttern aber nicht vergleichbar sei.
Im Rahmen einer Fortbildungsveranstaltung wurde am Ende des Tages die Wasen besucht und ein Arbeitnehmer stürzte. Das LSG Thüringen entschied nun, dass es sich dabei nicht um einen Arbeitsunfall handelte.
Es ist total hip, mit Kollegen Skifahren zu gehen, den Arbeitgeber bei Fußballturnieren zu repräsentieren oder als Teambuilding-Maßnahmen klettern zu gehen. Doch wer haftet, wenn etwas passiert? Das erklärt Erik Schmid.