Ein Mann baute einen Unfall und legte sich dann schlafen, seine Eltern ließ er auf die Polizei warten. Ob er da schon betrunken war oder nicht spiele keine Rolle: Er hätte den Sachverhalt umfassend mit aufklären müssen, so das OLG.
Wer betrunken oder unter Drogeneinfluss auf einem E-Scooter unterwegs ist, gefährdet sich selbst und andere. Die Anordnung eines Fahrverbots sei deshalb rechtmäßig, wie das OLG Zweibrücken nun bestätigte.
Für das LG Osnabrück gehören E-Scooter zu elektrischen Kleinfahrzeugen und sind nicht mit Fahrrädern vergleichbar. An dieser Einordnung orientieren sich dann auch die Promillegrenzen. Die Folge: bei 1,1 Promille droht Fahrerlaubnisentzug.
Fahrradfahrer sind ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig. Bei einem Kraftfahrzeug liegt die Grenze bei 1,1 Promille. Und was gilt bei Elektrofahrrädern? Dazu hat sich nun das OLG Karlsruhe Gedanken gemacht.
Wer sich betrunken aufs Fahrrad schwingt, der kann seinen Führerschein verlieren. Doch muss auch zur MPU, wer gar nicht Auto fährt? Christoph Marotzke meint: nein.
Am 19. Februar 2018 verurteilte das LG Hamburg einen Raser unter anderem wegen Mordes zu lebenslanger Haft. Die Revision in einem solchen Fall wurde nun erstmals vom BGH als unbegründet abgewiesen, das Urteil ist damit rechtskräftig.
Die Verkehrsrechtler haben sich auf dem Verkehrsgerichtstag in Goslar für eine "zeitnahe" Hardware-Nachrüstung bei Diesel-Fahrzeugen ausgesprochen. Außerdem fordern die Juristen die Einführung von Alkolock-Wegfahrsperren für Promille-Sünder.
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Wegfahrsperren für Promille-Sünder, autonomes Fahren und ein Anspruch auf eine Geldabfindung für schwerverletzte Unfallopfer: An juristischen Streitfragen mangelt es in Goslar 2019 nicht. Abgestimmt wird aber auch über das Ende einer Tradition.
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