Bei der Geburt von Zwillingen litt eines der Babys an schweren Hirnschäden, war aber lebensfähig. In Absprache mit der Mutter töteten die Ärzte dieses. Von straffreiem Schwangerschaftsabbruch kann dabei keine Rede sein, so auch der BGH.
Vor einigen Tagen entschied das polnische Verfassungsgericht, dass Schwangerschaftsabbrüche auch bei schweren Fehlbildungen des Kindes verfassungswidrig seien. Seitdem halten die Proteste in Polen an.
Auf seiner Website bezeichnete er sie als "entartet" und verglich sie mit Wachleuten und Ärzten in Konzentrationslagern. Dies hat er nun nach einem Urteil des LG Hamburg zu unterlassen. Außerdem muss er eine Entschädigung leisten.
Ein Abtreibungsgegner setzt im Internet Abtreibungen mit den Verbrechen des Holocausts gleich und greift dabei auch die bekannte Gießener Ärztin Hänel an. Die wehrt sich vor Gericht, eine Entscheidung zeichnet sich schon ab.
In Polen liegt ein Gesetzesentwurf vor, der das ohnehin schon restriktive Abtreibungsgesetz weiter verschärfen soll. Das Parlament hat diesen bereits in erster Lesung gebilligt. Ein weiteres Gesetz könnte Sexualkunde unter Strafe stellen.
Der Fall der Gießener Ärztin Kristina Hänel, die unerlaubt für Schwangerschaftsabbrüche geworben haben soll, muss erneut verhandelt werden. Durch die geänderte Rechtslage könne sie straflos sein, so das OLG Frankfurt in der Revision.
Die GroKo hat ihren Gesetzentwurf zu § 219a StGB vorgelegt, der in der Sachverständigenanhörung des Bundestag-Rechtsausschusses kontrovers diskutiert wurde. Dabei gab es viel Gegenwind und eher wenig Zustimmung für das Vorhaben.
Werbung für den Schwangerschaftsabbruch bleibt in Deutschland verboten. Das sieht ein Referentenentwurf vor, auf den sich die Bundesregierung nun verständigt hat. Der DJB und Teile der Opposition kritisierten den Entwurf scharf.
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