Thüringen will Beamtenstatus von Rechtsreferendaren abschaffen

Späte Kurs­kor­rektur oder der Ruf des letzten Lem­mings?

von Marcel SchneiderLesedauer: 4 Minuten
Mit Verweis auf die geänderte Praxis der übrigen Bundesländer will nun auch Thüringen die Verbeamtung von Rechtsreferendaren abschaffen. Damit würden rund 400 Euro netto und Zulagen wie der Familienzuschlag entfallen.

Im Mai 2016 könnte die letzte Gruppe von Referendaren ihren Vorbereitungsdienst als Beamte auf Widerruf antreten. Diesen rechtlichen Status haben Referendare nur noch in Thüringen inne – und auch dort soll er bei Inkrafttreten des "Thüringer Gesetzes zur Änderung der Rechtsverhältnisse im juristischen Vorbereitungsdienst" entfallen, genau wie alle sonstigen Zulagen. Die rot-rot-grüne Landesregierung verspricht sich dadurch Einsparungen von rund 7.000 Euro über die Dauer des Referendariats, bei im Entwurf angenommenen 100 Aufnahmen in den Vorbereitungsdienst pro Jahr also 700.000 Euro jährlich. Um dieses Ziel zu erreichen, soll das Grundgehalt von derzeit rund 1.300 Euro brutto auf 1.100 Euro brutto im Monat gesenkt und der Beamtenstatus sowie alle weiteren Zulagen gestrichen werden, insbesondere der Familienzuschlag und das Trennungsgeld. Letzteres beträgt 300 Euro pro Monat und wird an Thüringer Referendare gezahlt, die ihre Verwaltungsstation an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer absolvieren. Für die Einsparungen argumentiert die regierende Koalition mit dem Hinweis auf die übrigen Bundesländer, ganz nach dem Motto: "Die machen's auch so!" Sollte der Entwurf in seiner derzeitigen Fassung in Kraft treten, lägen die Beschäftigungsbedingungen für Rechtsreferendare in Thüringen im bundesweiten Durchschnitt.

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Faktisch 400 Euro weniger Nettoeinkommen

Die Betroffenen blicken den geplanten Änderungen naturgemäß mit wenig Begeisterung entgegen. Als Vertreter derzeitiger und künftiger Referendare befasst sich Stephan Herold vom Thüringer Rechtsreferendarverein seit letztem Jahr mit dem Entwurf. Er bricht das Vorhaben der Landesregierung auf ein Kernproblem herunter: "Es kommt darauf an, was unter dem Strich übrig bleibt. Faktisch werden Referendare nach diesem Entwurf 400 Euro netto weniger haben, für solche mit Kindern wird das Ganze noch einschneidender." Die Differenz erklärt sich durch die höheren Abzüge, die Referendare ohne Beamtenstatus abführen müssen: Vom derzeitigen Bruttogehalt landen rund 1.250 Euro auf dem Konto des Referendars, nach dem Gesetzentwurf wären es jedoch nur noch etwa 850 Euro, weil dann Abgaben an die Sozialversicherung fällig würden. "Das Land spart so nicht nur 200 Euro Bruttolohn, sondern wälzt auch die Absicherungspflicht von sich ab, indem die Sozialabgaben in Zukunft von den Referendaren geschultert werden müssten", fasst Herold zusammen. Verheiratete mit Kindern treffe es noch ärger, da der Familienzuschlag ganz entfallen soll. Das mache je nach Familienkonstellation noch einmal 200 Euro netto im Monat aus. Der Verweis der Thüringer Landesregierung auf andere Bundesländer taugt hier übrigens nicht: Die meisten leisten einen Familienzuschlag, auch wenn sie ihre Referendare nicht verbeamten. 

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2/2: Thüringer Richter: Entwurf "familienfeindlich" und "widersinnig"

Die Verbände der Thüringer Richter und Staatsanwälte kritisieren den Entwurf in einer Stellungnahme sehr scharf. Sie unterstützen Herolds Einschätzung nicht nur, sondern sagen ganz klar: "Die Neuregelung ist familienfeindlich." Etliche Referendare hätten bereits Kinder, Thüringen wolle im Vergleich zu den meisten anderen Bundesländern "einen Sonderweg zu Lasten von Familien gehen." In Verbindung mit der Verringerung des Bruttomonatsgehalts könnten Referendare zu einem Nebenerwerb gezwungen sein und sich nicht mehr voll auf ihre Ausbildung konzentrieren. Auch sei es widersinnig, den Beamtenstatus gerade für Rechtsreferendare abzuschaffen. Diese übten im Rahmen ihrer Ausbildung schließlich hoheitliche Gewalt aus, etwa als Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft in Strafverhandlungen. Lehramtsanwärter nähmen hingegen keine hoheitliche Funktion ein, würden aber weiterhin als Beamte auf Widerruf ernannt. Insgesamt werde Thüringen seinen Standortvorteil aufgeben, der bisher etliche hochqualifizierte Referendare ins neue Bundesland gelockt habe, so die Richter. Doch nicht nur die Gerichte, sondern auch Anwälte seien mittelbar vom Gesetzentwurf betroffen, sagt Herold: "Unter den derzeit günstigen finanziellen Bedingungen suchen sich Referendare für ihre Stationen auch kleinere oder mittelständische Kanzleien aus, die ihren persönlichen Präferenzen entsprechen. Wird das Geld in Zukunft knapper, werden nicht wenige die Wahl ihrer Stationen stattdessen von einer Bezahlung abhängig machen."

CDU: Landesregierung argumentiert wie der "letzte Lemming"

Zu der Kritik hat das  Thüringer Landesjustizministerium auch nach mehrfacher Anfrage durch LTO nicht Stellung bezogen. Anhand der Protokolle zur Landtagsdebatte ergibt sich aber ein klares Bild: Während Redner der Landesregierung eine geeignete Konsolidierungsmaßnahme und sogar Vorteile für Referendare in dem Entwurf sehen, hält die konservative Opposition aus CDU und AfD den Entwurf für einen Schuss ins eigene Knie. So vergleicht die CDU-Abgeordnete Marion Walsmann die Begründung der Landesregierung mit dem selbstmörderischen Verhalten von Lemmingen. Die Argumentation "Die anderen haben doch auch!" sei der "Ruf des letzten Lemmings", der seinen Artgenossen als letzter über die Klippe hinterher springe. Dr. Iris Martin-Gehl von der Linken schätzt den Entwurf hingegen als "Kompromiss" ein: Die "spürbare Nettogehaltskürzung" durch die fällig werdenden Sozialversicherungsbeiträge sichere die Referendare gleichzeitig sozial ab. Statt Hartz IV könnten sie Arbeitslosengeld I beziehen, sollten sie nach dem Referendariat keine Anstellung finden.   Falls der Entwurf das Thüringische Gesetzgebungsverfahren ohne Verzögerung passiert, wird er erstmalig jene treffen, die ihr Referendariat zum zweiten jährlichen Einstellungstermin im November beginnen. Herold befürchtet eine doppelt negative Entwicklung: "Nicht nur, dass auswärtige Referendare keinen Anreiz mehr haben, hierher zu kommen. Welchen Grund gibt es dann noch für die 'hausgemachten Absolventen' der einzigen Jura-Uni in Jena, hier in Thüringen zu bleiben?" Verglichen mit den bevölkerungsreichen Gebieten anderer Bundesländer schneide das neue Bundesland eher schlecht ab, was die Attraktivität für junge Akademiker und Familien angehe. "Die anderen machen's doch genauso!" funktioniert dann nicht mehr so gut. 

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