Aktionsplan nach dem Justizgipfel: Justiz setzt auf Ver­net­zung gegen Hass­ver­b­re­chen

21.03.2016

Die Justizminister von Bund und Ländern haben einen Aktionsplan gegen politisch motivierte Gewalt vorgelegt. Gemeinsam mit dem GBA setzen sie auf mehr Vernetzung und Spezialisten in der Justiz. Ob auch mehr Personal nötig sei, werde geprüft.

Die Justizminister der Länder und Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) haben nach dem Justizgipfel 2016 vergangene Woche eine Abschlusserklärung vorgelegt. Dabei stand die Bekämpfung von Fremdenhass, Extremismus, Antisemitismus und Terrorismus im Vordergrund.

So soll der Informationsaustausch zwischen den Ländern und mit dem Generalbundesanwalt (GBA) gefördert werden, um extremistische und terroristische Netzwerke frühzeitig erkennen zu können. Im Fokus stand insbesondere der Anstieg rechter Gewalt, wie zum Beispiel die immer häufiger werdenden Angriffe auf Flüchtlingsunterkünfte.

Auch der GBA selbst betont die Bedeutung stärkerer Vernetzung: "Wenn der einzelne Brandanschlag immer nur als einzelner Brandanschlag wahrgenommen wird, dann besteht die Gefahr, dass sich im Untergrund Netzwerke bilden, bei denen am Ende das Gleiche passiert wie beim NSU", sagte Peter Frank am Donnerstag bei einer Veranstaltung der Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin.

Er verwies auf die von ihm etablierten Regionalkonferenzen zu Rechtsextremismus und Rechtsterrorismus, bei denen Vertreter des GBA und des Bundeskriminalamtes auf Polizei, Staatsanwaltschaften und den Verfassungsschutzes treffen, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Frank will damit Fehlbewertungen auf der Grundlage vorhandener Informationen verhindern: "Die Konferenzen sollen wichtige Einblicke in regionale Besonderheiten und Erscheinungsformen der rechtsextremistischen Szene liefern".

Er habe aber auch bei den Landesstaatsanwaltschaften ein System von Ansprechpartnern installiert und baue auf spezialisierte Staatsanwälte mit besonderem Wissen, so der GBA.  Auch die Minister der Länder und der Bundesjustizminister wollen künftig verstärkt auf Spezialisten setzen. Sonderdezernate in den Ländern sollen für einen besseren Informationsaustausch sorgen - vor allem auch beim Vorgehen gegen Hasskriminalität. 

Hatecrimes: mehr Zahlen, schnellere Anklagen

Die Sensiblität für rechtsradikal motivierte Gewalt habe in der Politik, aber auch in der Justiz zugenommen, meint GBA Frank. Zuverlässige Zahlen über Anklagen oder gar Urteile auf Grundlage der im Sommer 2015 in Kraft getretenen Regelungen zur Bestrafung von Hasskrimimalität lagen ihm am Donnerstag aber nicht vor.

Das soll sich ändern. Die statistischen Erhebungsmerkmale sollen nach dem Willen der Justizminister abgestimmt und in den bestehenden IT-Systemen umgesetzt werden, die vom Bundesamt für Justiz geführte Erhebung über rechtsextreme und fremdenfeindliche Straftaten soll künftig zudem zeitlich näher zum Erhebungszeitraum veröffentlicht werden.

Das Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) will Informationen zur Verfügung stellen, wie Anzeigen gegen Hasskriminalität aussehen sollen. Staatsanwaltschaften sollen diese dann zügig prüfen und die Beschuldigten gegebenenfalls anklagen. Die Anwendung der §§ 86, 86a Strafgesetzbuch (StGB) (Verbreiten von Propagandamitteln / Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) auf bestimmte Auslandssachverhalte wollen die Justizminister erleichtern, um "auf grenzüberschreitend nach Deutschland hineinwirkende Hasspropaganda angemessen zu reagieren".

Mehr Personal wurde für all das noch nicht beschlossen, obgleich schon derzeit Kritik laut wird, dass die von GBA Frank ins Leben gerufenen Konferenzen die Länderbehörden zu sehr in Anspruch nähmen. Für ihn ist das kein Argument: "Die Gremien müssen bespielt werden. Wir brauchen sie." Gerade in den verganenen Jahren habe die rechte Szene sich verändert, die Organisationen schotteten sich selbst untereinander mehr ab. Das mache es schwer, an die Strukturen heran zu kommen. Die Justizminister haben sich darauf geeinigt, dass geprüft werden soll, ob die Personalausstattung der Justiz in Bund und Ländern ausreichend ist.

pl/acr/LTO-Redaktion

Zitiervorschlag

Aktionsplan nach dem Justizgipfel: Justiz setzt auf Vernetzung gegen Hassverbrechen . In: Legal Tribune Online, 21.03.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/18853/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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