Soldan-Studie zu Mediationsmandaten

Hohe Bereit­schaft, nie­d­rige Fall­zahlen

von Constantin Baron van LijndenLesedauer: 2 Minuten
In das 2012 verabschiedete Mediationsgesetz wurden große Hoffnungen gesetzt. Es sollte die Gerichte entlasten und Anwälten ein zusätzliches Tätigkeitsfeld eröffnen. Eine Umfrage unter letzteren liefert jedoch eine magere Bilanz.

Das Mediationsgesetz ist in Deutschland am 26. Juli 2012 in Kraft getreten. Es hat die europäische Mediationsrichtlinie (2008/52/EG) mit mehr als einjähriger Verspätung umgesetzt. Grund der Verzögerung waren unter anderem die Sorgen der Berufsverbände vor einer Schmälerung der Einnahmen aus privaten Mediationsdienstleistungen, wenn gerichtsinterne Mediation angeboten würde. Nach Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat wurde ein Konsens in Form des § 278 Abs. 5 Zivilprozessordnung (ZPO) gefunden, wonach das Gericht die Parteien an einen nicht entscheidungsbefugten Güterichter verweisen kann. Daneben enthält das Gesetz berufsrechtliche Bestimmungen, die Qualitätsstandards sichern, Interessenskonflikten vorbeugen und somit zu Akzeptanz und Verbreitung  von Mediationsverfahren beitragen sollen. Eine Evaluierung der Wirksamkeit durch Regierung und Bundestag soll zum 26. Juli 2017 erfolgen; ein Stimmungsbild der Anwaltschaft zeichnet jedoch bereits zuvor eine Studie des Soldan Instituts, die im Vorjahr in der Zeitschrift für Konfliktmanagement vorgestellt wurde.

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Anwälte hatten durchschnittlich 1,6 Mediationsmandate pro Jahr

Danach können 46 Prozent der 1.132 zur Mitte des Jahres 2015 befragten Rechtsanwälte keine spürbaren Veränderungen seit dem Erlass des Gesetzes feststellen. Lediglich 14 Prozent hatten den Eindruck, das Gesetz habe die Bedeutsamkeit dieser Form der Streitbeilegung gestärkt. Dabei ist die Bereitschaft der Befragten, auch im Bereich der gütlichen Streitbeilegung tätig zu werden, hoch: 40 Prozent gaben an, im Jahr vor der Befragung als Parteivertreter in Mediationsverfahren tätig geworden zu sein. Die Verfahrenszahlen sind jedoch gering: Nur drei Prozent der Befragten hatten mehr als fünf Mediationsmandate betreut, der Schnitt lag bei 1,6 Verfahren pro Anwalt. Nach Rechnung des Soldan Instituts, welches regelmäßig Erhebungen zu Struktur und Tätigkeit der deutschen Anwaltschaft durchführt, entspricht dies deutschlandweit insgesamt etwa 80.000 bis 100.000 jährlichen Mediationsmandaten  – nicht eingerechnet sind Verfahren, in denen die Parteien auf die Beauftragung eines Anwalts verzichten. "Kurzfristig konnte man vom Mediationsgesetz keine Wunder erwarten", sagt dazu Prof. Matthias Kilian, Direktor des Soldan Instituts. . Das Gesetz habe die Mediation im Rahmen des Möglichen aber zumindest ein wenig vorangebracht. Größere Umbrüche erwartet er hingegen "erst über einen längeren Zeitraum und mit Hilfe von weiteren flankierenden Maßnahmen des Gesetzgebers."

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