Legal Tech

Ersetzt nur, wofür man sowieso keine Anwälte braucht

von Markus HartungLesedauer: 5 Minuten
Software kann Datenmengen schneller durchsuchen und systematisieren als ein Mensch. Programme, die Verträge verwalten, prüfen oder selbst generieren, sind längst Gegenwart. Das ist nicht Bedrohung, sondern Chance.

Im vergangenen Jahr gab es eine geradezu stürmische Entwicklung auf dem sog. Legal Tech-Sektor, auch in Deutschland. In den USA und in England ist Künstliche Intelligenz Thema Nummer eins, und es gibt kaum mehr eine große oder internationale Kanzlei, die sich damit nicht befasst. Von dem IBM-Computersystem Watson, für Richard Susskind quasi der Gottesbeweis künstlicher Intelligenz und unvermeidbarer disruptiver Veränderungen in der Branche, hat inzwischen vermutlich jeder schon gehört. Tatsächlich hat Watson den Bereich der US-amerikanischen Spielshows verlassen und ist in unserer Welt angekommen: Hier präsentiert Watson sich als Ross und wird gemeinsam mit der Sozietät Dentons zu einem Roboter-Associate weiterentwickelt. Es gibt viele andere Projekte, die in eine ähnliche Richtung gehen, und kürzlich berichtete eine englische Kanzlei von ihrem neuen Geschäftsmodell, nämlich der Erzielung von Lizenzeinnahmen von Mandanten, die wiederum Vertragserstellungssysteme der Kanzlei nutzen. Nicht völlig neu in der Welt der Wirtschaft, wohl aber bei uns. In Deutschland erregt die Software von Leverton Aufsehen. Viele Kanzleien und Unternehmen arbeiten mit dem System, das im Bereich Vertragsmanagement und Due Diligence erstaunliche Ergebnisse zeigt.

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Software unterstützt anwaltliche Arbeit – sie ersetzt sie nicht

Auf der Jahreskonferenz der ILTACON (International Legal Technology Association) in Las Vegas vor einigen Wochen stand die Frage nach dem Uber-Moment im Vordergrund, also ob und wann ein System wie die Taxi-App Uber unsere Branche aufmischen werde. Das klingt noch eher nach Sensation als nach Analyse, dennoch kommen auch wir längst mit der "neuen" Technik in Berührung. In großen Teilen handelt es sich dabei um Software, welche die anwaltliche Arbeit unterstützt, nicht ersetzt. Das gilt auch und gerade für solche Programme, mit denen große Dokumenten- und Datenmengen in Windeseile durchsucht, katalogisiert und systematisiert werden. Es gilt weiterhin für Dokumentenerstellungssysteme, mit denen Standardverträge generiert werden können und die letztlich nichts anderes sind als die technologische Fortentwicklung von Formularbüchern und überall erhältlichen Formularverträgen, die es seit Jahrzehnten gibt - ohne dass jemand den Untergang des anwaltlichen Abendlandes beschworen hätte. Aber diese Systeme ersetzen keine anwaltliche Arbeit, sondern allenfalls die Arbeit von Anwälten in Gebieten, für die man ohnehin keine Anwälte braucht. Das mag provozieren, aber man sollte sich für das Verständnis dessen, was den Wert anwaltlicher Arbeit ausmacht, besser nicht am Rechtsdienstleistungsgesetz orientieren. Dieses ist von gestern und in Europa ziemlich isoliert.

Anwaltliche Cyborgs bleiben Zukunftsmusik

All diese Software-Systeme kommen an ihre Grenzen, wenn es darum geht, Informationen zu bewerten und einen Rat zu erteilen, der auf gelerntem Wissen, gelebter Erfahrung und intuitiver Einschätzung einer Situation basiert. Wird auch dies eines Tages durch Maschinen erledigt, werden künftig wirklich anwaltliche Cyborgs, "Lawyernators" solchen Rat erteilen? Mag sein, mag nicht sein, jedenfalls aber läge dieser Tag in so ferner Zukunft, dass sich über ihn nur im Reich der Spekulation sprechen lässt. Es ist letztlich auch alles nicht so ungewöhnlich: Es ist das Prinzip der Arbeitsteilung. Die Susskind’sche These der Commoditization aller anwaltlichen Dienstleistungen beschreibt den Prozess, der abläuft, sobald man anwaltliche Arbeit nicht mehr als manufakturähnliches Gesamtkunstwerk betrachtet.
Natürlich erledigen wir Anwälte Dinge, die nur wir können. Genauso richtig ist aber, dass wir auch Dinge tun und als uns vorbehaltene anwaltliche Arbeit klassifizieren, die es bei Licht besehen gar nicht sind. LegalTech ist gerade in diesem Bereich stark - und oft besser.

Arbeitsteilung bald auch im Magic Circle

Vor einigen Wochen äußerte Bas Boris Visser, Head of Innovation bei Clifford Chance, dass man künftig mit Mandanten eingehend darüber sprechen werde, welche Leistungen von CC kommen müssten und für welche man externe Dienstleister heranziehen solle. Auch wenn dieses Konzept nicht ganz neu – die Deutsche Bank etwa fordert das seit Jahren von ihren Beratern -, kommt es nur selten vor, dass eine Magic-Circle-Firm es so deutlich ausspricht. Der nächste logische Schritt scheint sich abzuzeichnen: Das Angebot verschiedener Dienstleistungen unter einer Marke, die Mandanten mit dem Versprechen von einheitlicher Qualität und umfassendem Service an sich bindet, statt sie durch starre und überzogene Stundensätze in die Arme der Konkurrenz zu treiben. Die Sorge der "Premium"-Kanzleien, dadurch würde ihre Marke beschädigt, ist so lange unbegründet, wie die Leistungen gegenüber dem Mandanten tatsächlich aus einer Hand und auf gewohnt hohem Niveau erfolgen. Allen & Overy etwa hat vor nicht langer Zeit verkündet, dass genauso ihre künftige Struktur aussehen wird.

Geschichte wiederholt sich

Technologische Revolutionen sind von jeher von gesellschaftlichen Umwälzungen begleitet. Man denke nur an den Aufstand der Ludditen (Maschinenstürmer) Anfang des 19. Jahrhunderts und an ihren Kampf gegen die Webstühle – nicht, weil sie die Technik fürchteten, sondern aus Sorge um ihren Status und aus Angst vor sozialer Verelendung angesichts der heraufziehenden Industrialisierung. Geschichte wiederholt sich: Heute machen in aller Welt Taxifahrer gegen Uber mobil. Die Umwälzungen sind andere als im 19. Jahrhundert, aber das Prinzip der Reaktion ist ähnlich: Eine durch Regulierung geschützte Branche fürchtet sich vor dem aus Kundensicht gleichwertigen Leistungsangebot unregulierter - und nach bisheriger Auffassung illegaler - Dienstleister. Uber bietet die Dienstleistungen ja nicht an, ersetzt also keine Taxifahrer, sondern ermöglicht es einem Kunden, neben dem Taxi auf andere Beförderungsangebote zurückzugreifen.

Software wird erledigen, was Software erledigen kann

Das betrifft uns als Anwälte nicht. Die in unserer Branche sichtbaren Veränderungen sind auch nicht durch den Konflikt zwischen Kapital und Arbeit gekennzeichnet, denn wir sind Eigentümer, Manager und Arbeiter in einer Person. Wir haben es also in der Hand, den Inhalt unserer Arbeit so zu definieren, dass er als Nutzen beim Mandanten ankommt. Wenn Teile unserer Leistung durch Andere besser oder günstiger erledigt werden können, müssen wir prüfen, ob wir dieses Angebot der Anderen übernehmen, um Preis- und Qualitätsführerschaft nahe zu kommen. In diesem Prozess müssen wir von folgender Annahme ausgehen: Was künftig durch Software erledigt werden kann, wird durch Software erledigt werden, und zwar selbst dann, wenn die automatisierten Leistungen (noch) nicht die Qualität aufweisen, die menschliche Arbeit hätte. Das bedeutet, dass sich die Bereiche menschlicher und automatisierter softwaregestützter Arbeit ständig verändern, und wir haben es in der Hand, das zu gestalten. Es geht längst nicht mehr um das Bestaunen eines Verdrängungsprozesses; sondern um das - in weiten Bereichen noch ungewohnte - Miteinander von Mensch und Maschine. RA Markus Hartung, Direktor des Center on the Legal Profession, Bucerius Law School, Hamburg/Berlin

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