BRAK stellt BeA vor

Das Post­fach, das kein Post­fach ist

von Henning ZanderLesedauer: 4 Minuten
Ab dem 1. Januar 2016 sollen alle Rechtsanwälte in Deutschland ein eigenes Anwaltspostfach haben. Spätestens ab 2022 müssen sie verpflichtend untereinander und mit den Gerichten darüber kommunizieren. Beim Anwaltstag im Juni will die BRAK erste Einblicke in das Herkulesprojekt gewähren, das viele Kanzleien strukturell verändern wird. Ob sich der Zeitplan einhalten lässt?

Das deutsche Rechtssystem soll nach dem Willen des Gesetzgebers endlich auch technisch im 21. Jahrhundert ankommen. Ein wichtiger Baustein ist dafür das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA). Ab dem 1. Januar 2016 wird die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) es allen Rechtsanwälten zur Verfügung stellen, so dass sie Nachrichten und Dokumente untereinander und mit Gerichten austauschen können. Auf dem Deutschen Anwaltstag in Hamburg werde man eine erste Version des Anwaltspostfachs präsentieren, kündigt BRAK-Geschäftsführerin Friederike Lummel an. Anwälte erhalten künftig keine herkömmliche E-Mail-Adresse, sondern ihre Adressdaten liegen in einer Datenbank. Nachrichten werden also konkret an den jeweiligen Rechtsanwalt oder das jeweilige Gericht geschickt. Der Begriff des Anwaltspostfachs ist dabei irritierend. Das Postfach wird keineswegs ein öffentliches sein, sondern nur die Adresse innerhalb des Systems. Außerhalb dessen ist über beA keine Kommunikation möglich. Anwälte können also über das Anwaltspostfach keine Mails an Mandanten verschicken, sondern es dient ausschließlich der Kommunikation mit Gerichten, Behörden und untereinander.

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Was, für wen, mit wem – und wann?

Um unabhängig davon mit Mandanten oder Dritten zu kommunizieren, müssen die Advokaten weiterhin eigene Software nutzen – und können hier entscheiden, ob sie verschlüsselt oder unverschlüsselt Mails verschicken wollen. Rechtsanwälte werden also wohl noch lange Zeit verschiedene Systeme parallel laufen lassen müssen. Die Postfächer sind an die Person des jeweiligen Rechtsanwalts gebunden. Postfächer für eine Kanzlei werden nach dem Willen des Gesetzgebers nicht eingeführt. "Allerdings wird es die Möglichkeit geben, Mitarbeitern sowie Kolleginnen und Kollegen Rechte im Postfach einzuräumen", versichert Lummel. Spätestens ab 2022 sind alle Rechtsanwälte und Behörden bundesweit verpflichtet, Dokumente grundsätzlich elektronisch bei Gericht einzureichen. Die Länder können die Pflicht für einzelne oder mehrere Gerichtsbarkeiten bis zum 1. Januar 2020 vorziehen. "Die Herausforderung des Projekts liegt insbesondere im Zeitplan", sagt Ole Bertram, Vorsitzender des Vorstands des Software-Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr e. V. Zwar begrüßt er das Anwaltspostfach. "Der Gesetzgeber hat allerdings unnötig zeitlichen Druck aufgebaut", sagt Bertram.

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2/2: Bis 2020: Viele Sender, kaum Empfänger

Zwar sind die Arbeiten an der Technik in vollem Gange. Aber es ist eine Herkulesaufgabe, dieses Projekt bis zum Beginn 2016 umzusetzen. Vergleichbare IT-Projekte der Vergangenheit wurden teils über Jahre hinweg geschoben, bis nur noch ein Schatten der ursprünglichen Idee blieb. Etwa die elektronische Gesundheitskarte, deren Einführung schon für 2006 angekündigt war, die aber erst in diesem Jahr, also neun Jahre später, zum allgemeinen Standard wurde. Ein Blick auf die Landkarte zeigt: Erst fünf Bundesländer haben den Vorgänger des elektronischen Anwaltspostfaches an allen Gerichten integriert: das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP). Nur in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen und Sachsen können Schriftsätze und Klagen über das EGVP bei ordentlichen und besonderen Gerichtsbarkeiten eingereicht werden. In manchen Bundesländern wird die Technik nur an ganz bestimmten Gerichten eingesetzt. In Hamburg ist es das Finanz-, in Schleswig-Holstein sind es die Arbeitsgerichte. Bis tatsächlich alle Gerichte in ganz Deutschland über die notwendige Technik für den neuen Standard verfügen werden, hat der Gesetzgeber eine Frist bis spätestens zum Jahr 2020 gelassen. Bis dahin jedoch ist das elektronische Anwaltspostfach, welches das EGVP ersetzen soll, ein Programm mit vielen Sendern – aber ein Großteil der wichtigsten Empfänger fehlt.

Noch bis 2018 nur mit elektronischer Signatur

Was also ist vom elektronischen Anwaltspostfach zu erwarten? Rund 165.000 Anwälte müssen über ein Adressverzeichnis erreichbar sein. Die Verschlüsselung von Nachrichten soll automatisch erfolgen – anders etwa als bei der De-Mail in Form einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Für andere als den Sender und den Empfänger sollen die Nachrichten nicht lesbar sein. Bis 2018 ist für Schriftsätze, die über das Anwaltspostfach an Gerichte verschickt werden, weiterhin die schon bekannte qualifizierte elektronische Signatur erforderlich. Erst danach entfällt dieses Erfordernis. Das Programm soll so intuitiv bedienbar sein, wie man es von einer herkömmlichen E-Mail-Software kennt. Zwei verschiedene Versionen sind geplant: Als Integration in bekannte Kanzleisoftware und als Webanwendung, wie man es etwa von Web.de oder Google-Mail kennt. So kann auch der Einzelanwalt ohne Kanzlei-Software das Postfach nutzen. Neben einem Passwort ist geplant, noch eine weitere Sicherung für das Postfach einzuführen. Diese könnte zum Beispiel in einer elektronischen Signaturkarte liegen, oder in einer mobilen TAN, wie sie auch vom Online-Banking bekannt ist. Umdenken müssen Kanzleien mit mehreren Berufsträgern. Nicht mehr die Kanzlei ist die Empfängerin von Nachrichten, sondern der jeweilige Anwalt. "Zwar wird es die Möglichkeit geben, Mitarbeitern sowie Kolleginnen und Kollegen Rechte im Postfach einzuräumen", sagt BRAK-Geschäftsführerin Lummel. Dennoch muss das notgedrungen zu neuen Organisationsstrukturen in den Kanzleien führen. "Gerade Großkanzleien müssen nun darüber nachdenken, wie sie interne Prozesse in Zukunft handhaben wollen", sagt der Software-Industrieverbands-Vorsitzende Bertram. Freigeschaltet werden die Adressen am 1. Januar 2016. Grundsätzlich können Nachrichten ab diesem Zeitpunkt im Postfach eingehen. Wer dann nicht regelmäßig Eingänge überprüft, kann hier unter Umständen Probleme bei der Haftung bekommen. Ein weiterer Grund, das Anwaltspostfach nicht einfach zu ignorieren.

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