Gesetzentwurf zur RVG-Novelle soll bis Sommer kommen
Die Bundesjustizministerin strebt noch in diesem Sommer einen Kabinettsbeschluss zu beiden Elementen des geplanten Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes an. Sowohl die Anwaltsgebühren als auch die Gerichtskosten sollen angepasst werden. Damit hält die Ministerin den Zeitrahmen ein, den sie der Anwaltschaft zugesagt hatte, um noch innerhalb dieser Legislaturperiode das Gesetz verabschieden zu können. Absehbar ist allerdings, dass das verabschiedete Gesetz erhebliche Änderungen gegenüber dem Ende letzten Jahres veröffentlichten Referentenentwurf enthalten wird. Auch wenn die Bundesjustizministerin hervorhob, die Gebührenerhöhung solle auch dazu beitragen, dass die Juristerei weiterhin eine gute Grundlage für Broterwerb ist, ließ sie sich zu detaillierteren Äußerungen nicht hinreißen.
Keine höheren Gerichtskosten
Die Anwaltschaft befürchtet allerdings, dass die Bundesländer ihre Zustimmung zu dem Gesetz an Forderungen nach einer Erhöhung der Gerichtskosten koppeln wollen. "Gerichte sind keine Profit Center", so Wolfgang Ewer, Präsident des Deutschen Anwaltsvereins, zur Eröffnung des 63. Deutschen Anwaltstags im Münchner Gasteig. "Deutschland muss sich seinen Rechtsstaat mehr wert sein lassen als bisher." Der Interessenvertreter regte an, nicht die Gerichtskosten für Verfahren von Verbrauchern zu erhöhen, sondern an anderer Stelle anzusetzen. So werde es eine Gesellschaft nicht davon abhalten, sich im Handelsregister eintragen zu lassen, weil die Gebühren etwas höher seien. Eine Familie aber, deren Einkommen knapp über den Prozesskostenhilfegrenzen liege, könne keinen effektiven Rechtsschutz mehr erlangen, wenn die Forderungen der Länder nach einer 30-prozentigen Erhöhung der Gerichtsgebühren erfüllt würden. Auch sei beispielsweise eine Anhebung der Gebühr für die Versendung von Akten denkbar, so der DAV-Präsident.Revisionsrücknahmen Ausdruck der Parteimaxime
Eine Absage erteilte Ewer allen Überlegungen, dem Bundesgerichtshof (BGH) die Möglichkeit zu geben, trotz Rücknahme eines Rechtsmittels durch eine Partei in einem zivilrechtlichen Verfahren, über die streitige Rechtsfrage zu entscheiden. Auf politischer Ebene wird diese Möglichkeit seit kürzerer Zeit diskutiert, nachdem zuletzt das Verfahren Clerical Medical, in welchem der Versicherer kurz vor einem für ihn negativen Urteil des BGH die Revision zurück nahm, um ein Grundsatzurteil zu verhindern, für Aufruhr sorgte. Der Kieler Anwalt stellte ab auf den Grundsatz der Parteimaxime, die ihrerseits auf der Privatautonomie fußt. Ob es im zivilrechtlichen Verfahren zu einer Entscheidung kommt, dürfe nicht im Ermessen der Gerichte liegen, je nachdem, ob diese einer Rechtsfrage grundsätzliche Bedeutung beimessen, sondern müsse weiterhin den Parteien überlassen bleiben. Pia Lorenz ist Rechtsanwältin in Köln und Chefredakteurin der LTO, Martin W. Huff ist Rechtsanwalt in Leverkusen und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln.Auf Jobsuche? Besuche jetzt den Stellenmarkt von LTO-Karriere.
2012 M06 14
DAV
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