Auch über drei Jahre nach dem Freispruch gibt es noch juristische Nachwehen im Fall Kachelmann. Wie am Mittwoch bekannt wurde, hat der ehemalige ARD-Wettermoderator Ende 2013 am LG Köln Klage gegen die Bild-Zeitung, Bild.de, Focus und Bunte erhoben. Insgesamt fordert er über drei Millionen Euro. Sein Anwalt Ralf Höcker hält das noch für zurückhaltend und ist auch sonst nicht um klare Worte verlegen.
LTO: Herr Höcker, Sie haben im Namen von Herrn Kachelmann schon Dutzende presserechtliche Verfahren geführt, etwa gegen die Rheinische Post oder gegen Alice Schwarzer wegen ihrer Berichterstattung in der Emma. Was unterscheidet dieses von den vorherigen?
Höcker: Der Umfang, sowohl was die Prozessakten betrifft, als auch die geforderte Summe. Bisher ging es vielfach um Unterlassungsklagen bzw. einstweilige Verfügungen, jetzt hingegen wollen wir für die zahlreichen Rechtsverstöße, die begangen wurden, eine Entschädigung einklagen.
LTO: Und keine kleine. Sie verlangen alleine von der Bild-Zeitung 1,5 Millionen Euro, von ihrem Online-Ableger noch einmal halb so viel, außerdem je eine halbe Million von Bunte und Focus. Uns ist nicht bekannt, dass ein Kläger in einem presserechtlichen Verfahren jemals eine so hohe Summe erhalten oder auch nur gefordert hätte.
Höcker: Mir auch nicht. Aber die Summe ist im Grunde sogar konservativ. Wir haben gegen den Springer-Verlag bereits im Sommer 2010, also lange vor dem Freispruch von Herrn Kachelmann, einen Mahnbescheid in derselben Höhe beantragt. Die Summe haben wir nachträglich nicht mehr erhöht, obwohl in der Folge noch weitere Rechtsverstöße hinzukamen.
"Mit dem Fall könnten Sie problemlos ein Lehrbuch füllen"
LTO: Dennoch ist Ihre Forderung historisch hoch. Woher die Zuversicht?
Höcker: Es hat einfach noch nie zuvor einen Fall gegeben, in dem das Persönlichkeitsrecht so oft und so massiv über einen so langen Zeitraum verletzt wurde. Falschberichterstattung, Privat- und Intimsphärenverletzungen in Wort und Bild, Schmähkritik, Vorverurteilungen, sogar die von Alice Schwarzer neu geprägte Kategorie der Nachverurteilung – hier gab es wirklich nichts, was es nicht gab. Man könnte allein mit dem Fall von Herrn Kachelmann ein presserechtliches Lehrbuch füllen und hätte einen ziemlichen Wälzer.
LTO: Berichtet wurde über den Fall deutschlandweit, trotzdem gehen Sie "nur" gegen drei Medien vor. Warum?
Höcker: Es stimmt, dass wir auch noch weitere Medien in Anspruch hätten nehmen können, aber die Beklagten waren aus unserer Sicht die Kampagnenführer. Es ging uns nicht darum, jeden weiteren Euro einzuklagen, den wir irgendwo hätten bekommen können.
LTO: Auch so haben Sie mit der Klageerhebung sehr lang gewartet. Ein paar Tage mehr, und die Forderungen wären verjährt gewesen.
Höcker: Dass wir die Klage führen würden, stand von Anfang an fest. Wir wollten allerdings möglichst lange warten, um eine breite Basis rechtskräftiger Urteile aus Herrn Kachelmanns übrigen Verfahren zu haben, auf die wir uns stützen können.
"Für Vergleichsverhandlungen sind wir offen"
LTO: Da sind ja inzwischen einige ergangen – nicht alle davon in Ihrem Sinne. Ihre Klage gegen die Bild wegen der Berichterstattung über Herrn Kachelmanns sexuelle Vorlieben haben Sie vor dem Bundesgerichtshof (BGH) verloren (Urt. v. 19.03.2013, Az. VI ZR 93/12). Denken Sie, dass dies Ihre jetzige Klage präjudizieren könnte?
Höcker: Nein, denn ich halte die Entscheidung für falsch. Wir haben daher Verfassungsbeschwerde eingelegt. Davon unabhängig betrifft dieses Urteil nur einen kleinen Teilaspekt des Geschehens. Und es ist die Ausnahme: Die ganz große Mehrheit der von uns erhobenen Klagen haben wir gewonnen, überwiegend auch schon letztinstanzlich. Allerdings gibt Springer keine Jubelmitteilungen heraus, wenn die Bild beim BGH wieder einmal eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen Herrn Kachelmann verliert. Gefeiert hat die Bild nur den einzigen Sieg, den sie dort vorläufig errungen hat.
LTO: Wären Sie für Vergleichsverhandlungen trotzdem offen?
Höcker: Reden kann man über alles. Aber auch dort würden wir uns nicht unter Wert verkaufen. Davon abgesehen, dass Herr Kachelmann natürlich eine adäquate Entschädigung will, wird sein Verfahren auch Maßstäbe für alle nachfolgenden setzen. Die Entschädigungssumme wird bei Streitigkeiten dieser Art oft in Relation zu den Summen festgesetzt, die in vergleichbaren Verfahren gewährt wurden. Mit einer zu niedrigen Summe würden wir also nicht nur uns schaden.
LTO: Herr Höcker, vielen Dank für das Gespräch.
Prof. Dr. Ralf Höcker lehrt Marken- und Medienrecht an der Cologne Business School. Als Anwalt vertritt er diverse Prominente, darunter Jörg Kachelmann.
Das Interview führte Constantin Baron van Lijnden.
Kachelmann fordert 3,25 Millionen Euro: . In: Legal Tribune Online, 26.06.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12354 (abgerufen am: 21.11.2024 )
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