Griechenland-Krise: Die Stunde der europäischen Legislative

von Prof. Dr. Thorsten Kingreen

19.02.2015

"Die Griechen haben Frau Merkel abgewählt", hieß es nach der Wahl der Syriza. Tatsächlich bestimmt derzeit die deutsche Regierung über griechische Sozialreformen – aber auch die griechische über die Verwendung deutscher Steuergelder. Das schürt Stereotype und schafft Nährboden für nationalstaatliche Kleinkrämerei, meint Thorsten Kingreen. Er plädiert für eine Stärkung der europäischen Gesetzgebung.

Seit Beginn der europäischen Krise reden wir in Europa immer öfter aneinander vorbei. Alte, längst überwunden geglaubte Stereotype werden wieder hervorgekramt. Seit dem Beginn der Krise bis zum heutigen Donnerstag, an dem Griechenland doch um Verlängerung der Finanzhilfen der Eurozone bat, verstehen wir allerdings unter "Krise" sehr Unterschiedliches.

In Mitteleuropa, namentlich in Deutschland, wird sie als Währungs- und Finanzkrise wahrgenommen, der man nur beikommen kann, wenn die kriselnden Staaten in Südeuropa die erforderlichen Strukturreformen in Angriff nehmen. Tatsächlich hat die Krise mehr als deutlich bewiesen, dass eine Währungsunion nicht funktionieren kann, wenn in der Finanz-, Haushalts-, Steuer- und Sozialpolitik jeder Mitgliedstaat mehr oder weniger machen kann, was er will.

Vor diesem Hintergrund wird, wer die Krise vor allem unter dem Aspekt der Währungs- und Haushaltsstabilität ansieht, die recht rauen Ansagen aus Athen mit berechtigter Irritation aufnehmen. Wie kann es sein, dass griechische Wähler mittelbar auch über die Stabilität anderer Staatshaushalte mitentscheiden? Neben diesen berechtigten Anliegen findet man an den Stammtischen der einschlägigen Internetforen auch Arroganz und die üblichen Vorurteile über den Griechen "an sich".

Gesellschafts- und sozialpolitisches Drama

In Griechenland wird die Krise hingegen als gesellschafts- und sozialpolitisches Drama wahrgenommen. Wenn Kinder morgens hungrig zur Schule kommen, 60 Prozent der Jugendlichen keine Arbeit haben, Menschen im Winter ihr Mobiliar zum Heizen verbrennen und die jährliche Selbstmordrate seit 2008 um etwa 50 Prozent gestiegen ist, dann geht es nicht primär um die Währung, sondern um Würde und Überleben.

Zwar trifft man auch in Griechenland bisweilen auf primitive Klischees und zum Teil verstörende historische Vergleiche, wenn die Rede auf Deutschland kommt. Die ganz überwiegende Zahl der Griechen weiß aber, dass die tieferen Ursachen für das Desaster weder in Berlin noch in Brüssel, sondern in Athen liegen.

Die Wahl vor wenigen Wochen richtete sich primär gegen die plutokratische Zwei-Parteien-Herrschaft der vergangenen Jahrzehnte, die enormen Reichtum in wenigen Händen und Armut und Perspektivlosigkeit bis in die bürgerliche Mittelschicht begünstigt hat. Kann man es den Menschen in Athen, für die das tägliche Leben ein Kampf geworden ist, verdenken, dass sie Syriza wählen, wenn ihre hyperreichen Landsleute auf ihren Luxusjachten in den Häfen von Ellinikó und Glyfada vor ihren Augen, aber außer Sichtweite des griechischen Fiskus im Champagner baden?

Die griechischen Einschnitte wären in Deutschland verfassungswidrig

Beide Perspektiven auf die Krise sind nachvollziehbar. Diese hat sogar noch eine weitere Komponente, nämlich eine verfassungsrechtliche. Griechenland ist u. a. dazu verpflichtet worden, massive Einschnitte bei Sozialleistungen und im Gesundheitswesen vorzunehmen und, besonders gravierend, nachträglich korrigierend in bestehende Altersversorgungszusagen einzugreifen. Die strikten Reformvorgaben mögen zwar langfristig den Staatshaushalt stabilisieren. Sie führen aber auch dazu, dass die sozialen Sicherungssysteme zur kurzfristigen politischen Krisenbewältigung weitgehend ausfallen.

Wären diese Verpflichtungen Deutschland auferlegt worden, hätte das Bundesverfassungsgericht sie aus einer Vielzahl von Gründen für verfassungswidrig erklärt: Es hätte die Kompetenz der Europäischen Union (EU) zur Regelung des materiellen Sozialrechts verneint. Den Eingriff in bestehende Versorgungszusagen hätten die Karlsruher Richter als unvereinbar mit dem verfassungsrechtlichen Vertrauensschutzgrundsatz angesehen und für all diese Regelungen jedenfalls ein Parlamentsgesetz gefordert.

Rechtsgrundlage für diese Verpflichtungen ist der Vertrag über den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM), eine rechtlich verselbständigte Finanzinstitution mit eigenständigen Organen. Sie greift zahlungsunfähigen Mitgliedstaaten finanziell unter die Arme, wenn diese sich vertraglich mit der sog. Troika aus Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds zu bestimmten Reformen verpflichten.

Zitiervorschlag

Griechenland-Krise: . In: Legal Tribune Online, 19.02.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14734 (abgerufen am: 24.11.2024 )

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