Weit über die Hälfte schafft ein Prädikat im Schwerpunkt
Das Bundesamt für Justiz (BfJ) in Bonn hat am Donnerstag die offizielle Ausbildungsstatistik für die Juristenausbildung für das Jahr 2022 (das sind die aktuellsten Zahlen) veröffentlicht. Daraus geht u. a. hervor, dass im ersten Examen 74,9 Prozent der Prüflinge die staatliche Pflichtfachprüfung bestanden haben. Die Bestehensquote ist im Vergleich zum Vorjahr (75,3 Prozent) also minimal gesunken. Einen ausführlichen Vergleich der Ergebnisse der einzelnen Bundesländer zum Pflichtfachteil im ersten Examen wie zu den Ergebnissen des zweiten Examens gab es bei LTO bereits vergangene Woche zu lesen.
Neue spannende Erkenntnisse, die die offizielle Veröffentlichung der Zahlen nun mit sich bringt: Von den Kandidat:innen, die die erste Staatsprüfung im Freiversuch geschrieben haben, bestanden sogar 83,1 Prozent. Die durchschnittliche Studiendauer bis zum erfolgreichen ersten Examen lag bundesweit bei 10,6 Semestern. Im staatlichen Prüfungsteil erhielten die meisten Prüflinge Noten von der unteren Hälfte der juristischen Notenskala (null bis 18 Punkte): Deutschlandweit erreichten 29,7 Prozent der Prüflinge die Note "befriedigend" (6,5-8,99 Punkte), 23,9 Prozent die Note "ausreichend" (4-6,49 Punkte).
Häufig Noten aus der oberen Hälfte der Punkteskala gab es dagegen im universitären Teil des ersten Staatsexamens. Bundesweit erhielten satte 63,3 Prozent der Prüflinge in der Schwerpunktprüfung ein Ergebnis über neun Punkten. Auch erreichten im Vergleich zum staatlichen Teil relativ viele Kandidat:innen die Noten "sehr gut" (6,2 Prozent) und "gut" (23 Prozent).
Weitere spannende Zahlen im LTO-Artikel von vergangener Woche. Unsere Notenstatistik werden wir zeitnah aktualisieren.
hes/LTO-Redaktion
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2024 M03 21
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